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Insofern ich das richtig verstehe sind wir mit der AT außen vor und dürften mit Grobstollern auch weiterhin fahren, da wir den besagten Passus in unseren Papieren vermerkt haben.
Korrigiert mich ruhig sollte ich was falsch verstanden haben.
Der Autor sieht einen Widerspruch zwischen StVZO und EU-Richtlinie, so dass die StVZO wohl angepasst werden muesste. Gelten tut sie trotzdem. Im Gespraech mit TueV etc. muss das also nicht unbedingt helfen, da sollte man den TueV-Ingenieur am besten vorher befragen. Aus Deinem Zitat: "Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) könnte hier für Klärung sorgen, hat aber bisher keine Stellung bezogen."
Edit: Zu diesem Thema gibt es uebrigens schon ein Thema, und ich wuerde vorschlagen, die grundsaetzliche Frage dort weiter zu diskutieren: https://trueadventure.de/forum/viewtopic.php?f=15&t=3845
So koennen wir hier die Bezugsquellen im Auge behalten ...