Zur Rechtslage scheint hier einiges durcheinander zu gehen. Ich empfehle einfach mal, sich selber ueber das Thema zu informieren: Dauerhaft filmen ist unzulaessig, trotzdem kann man wohl Bilder und Videos als Beweis nutzen, wenn man sich an die Regeln haelt.
Eine Dashcam, die konstant mitlaeuft, aber nur kurz aufzeichnet, wenn es einen Unfall gab oder wenn man einen Knopf drueckt, scheint meines Verstaendnisses nach akzeptiert zu sein. Die Bilder darf man trotzdem nicht einfach veroeffentlichen oder an die Polizei schicken - hier scheint es darauf an zu kommen, ob man selber betroffen ist.
Siehe auch hier:
[...]
Einzige Ausnahme: Ihr müsst selbst berechtigtes Interesse an dem Fall, den Ihr zur Anzeige bringt, haben. Ihr braucht also eigene berechtigte Interessen, zum Beispiel weil der Vollhorst vor Eurer Garage/Hofeinfahrt parkt.
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Selbst meine 10 Jahre alte GoPro hat einen Loop-Modus. Wenn der in einer solchen Situation aktiviert waere, koennte ich per Knopfdruck die letzten Minuten nachtraeglich (und situationsbezogen) speichern. Da es hier um Verkehrsgefaehrdung, sowie ggf. noch um Sachbeschaedigung und Noetigung ginge, und ich selber betroffen war, waeren die Aufnahmen m.M.n. zulaessig. Ich vermute, Dashcams machen das nicht anders.