Beiträge von Scoo

    AT5

    Das ist ja mal ne Logik..

    Physikalisch korrekte Erklärung:

    Fernlicht bei Nebel blendet einen selbst, weil die feinen Wassertropfen im Nebel das Licht reflektieren, also im gleichen Winkel (nahe 0) zurückwerfen.

    Nebelscheinwerfer hingegen leuchten von unten nach oben (Blendung des Gegenverkehrs), um gerade den erstgenannten Effekt zu verhindern. Hier werden also höchstens die Nebler geblendet, ansonsten wird die Umgebung / der Nebel eben schräg von unten angestrahlt und blenden einen selbst NICHT.


    Im übrigen darf man Nebelscheinwerfer bei schlechten Sichtverhältnissen - also auch bei Regen - einschalten (Rest ist auslegungssache des Kontrollorgans / Richters).


    Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur bei Sichtweiten UNTER 50m eingeschaltet werden.

    Das entspricht auf der BAB den Abstand von einem Leitpfosten zum Nächsten und auf der Landstraße den Abstand von 2 Pfosten.

    Also irgendwie ist der thread hier doppelt, ebenso die Aussage „ich hab schon in einem anderen thread nachgefragt .. aber keine Antwort erhalten“


    Administratoren könnt ihr zwei Threads zusammenlegen?

    Hannibal ja man!

    Original Münsterländer Dorftrottel.

    Nix Zürich heute Morgen, Münster Dauerzustand seit Menschengedenken - und zwar auch bei Regentropfen!

    Sieht bei dem immer so einfach aus, auch der Wechsel zwischen Helm und Mütze ;)

    Das war im Offroadtraining für mich deutlich schwieriger (der Teil mit der Kurve bei Schleichfahrt).

    @racker68 da hat er nicht unrecht, denn wie ich schon mehrfach erwähnt habe, sieht der TÜV Nord hier das genauso. Die Winterreifenregelung gilt nur für mehrspurige KFZ. Schau mal paar Seiten vorher.. ;)


    Nur: ob das der (Dorf) Pilozist bei Kontrollen genau so sieht bzw. davon weiß ist eine GANZ andere Frage. Da ist ne Eintragung und die 60€ dafür vermutlich deutlichst günstiger und vor allem nervenschonender