• #801

    Hannibal ja man!

    Original Münsterländer Dorftrottel.

    Nix Zürich heute Morgen, Münster Dauerzustand seit Menschengedenken - und zwar auch bei Regentropfen!

  • #803

    Speziell zu Weihnachten sollen, wie in den vergangenen Tagen immer wieder zu hören war, landesweite Corona-Sonderregelungen in Kraft treten, um den Bürgerinnen und Bürgern das Weihnachtsfest, insbesondere Heilig Abend und die Weihnachtsfeiertage, ein wenig zu versüßen. Dazu liegt unserer Redaktion schon jetzt ein noch geheimes Arbeitspapier in den letzten Zügen aus dem Ministerium vor. Darin finden sich folgende Texte:


    »Die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg ….. in der ab ….. gültigen Fassung sieht folgende Lockerungen über Weihnachten vor: Am Heilig Abend herrscht ab 0:00 Uhr ganztägig für alle eine Befreiung der allgemeinen Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Einkaufsstraßen, Lebensmittelmärkten und Tankstellen außer von 12 bis 14 Uhr, sofern die Besucher 16 bis 66 Jahre alt sind. Kinder unter 12 Jahren sind ebenfalls eingeschlossen, wenn sie keine Einzelkinder oder Erstgeborene sind. Ausnahmen von beiden Regelungen gelten für Zwillinge, aber nur für Eineiige.


    Grundsätzlich dürfen sich vom 24.12. von 0 Uhr bis 26.12. um 24 Uhr Familienmitglieder ersten, zweiten und vierten Grades bis maximal 20 Personen im privaten Raum versammeln. Davon ausgeschlossen sind Schwiegermütter, es sei denn, die Gegenschwieger sind ebenfalls anwesend. Kinder unter 4 Jahren und über 10 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen, werden also nicht mitgezählt. Es sei denn, sie sind unter 16 Jahren und schon über 1,70 Meter groß. Männer mit einem Körpergewicht von über 120 kg, bei Frauen über 100 kg, zählen doppelt. Zu wiegen ist nach dem Essen. Unter dem Zeichen des Wassermanns oder des Steinbocks Geborene sind davon ausgeschlossen.


    Private Feiern mit Familienangehörigen ersten und dritten Grades dürfen dann mit bis zu 15 Personen besucht werden, wenn sie in einem weißen oder gelben Haus stattfinden, allerdings nur, wenn das Haus auf der rechten Straßenseite steht. Es sei denn, vor dem Haus auf einer linken Seite befinden sich mehr als zwei Parkplätze oder der Hausbesitzer hat einen Dackel oder Schäferhund. Allerdings gelten vorherige Ausnahmen nicht, wenn der Hausbesitzer Fahrer eines Audi oder eines Mercedes mit einem Baujahr vor 2017 ist. Für Stuttgarter Familien gilt ein Ausschluss für Inhaber von Dieselfahrzeugen und rot oder blau lackierten japanischen oder koreanischen Fahrzeugen. Der Besuch von Familienmitgliedern ist während der Festtage generell allen gestattet, die zwischen einem Zehnten oder Elften eines Monats geboren sind.


    An den Weihnachtsfeiertagen darf auf öffentlichen Sportplätzen Mannschaftssport betrieben werden, wenn gleichzeitig maximal drei Personen aus einem Haushalt daran teilnehmen. Für Fußball oder Rugby gilt bis acht Spieler je Team eine Ausnahme, wenn sie Trikots mit Brustring oder blaue oder grüne Trikots tragen. Träger weißer oder roter Trikots sind von dieser Regelung ausgeschlossen, wenn der Schriftzug eine Versalhöhe von fünf Zentimeter überschreitet oder FC Bayern oder DFB drauf steht.


    In Tennishallen dürfen wie bisher maximal zwei Personen auf einem Platz spielen, sofern mindestens zwei andere Plätze gesperrt sind. Eine Ausnahme für alle Plätze gilt für weibliche Spielerinnen unter 35 Jahren, es sei denn, sie sind geschieden. Der Zutritt zu Sportstätten jeglicher Art bleibt Blondinen weiterhin untersagt, es sei denn, die Haare sind naturblond. Senioren über 60 Jahren wird empfohlen, an den Weihnachtstagen im Wald spazieren zu gehen, aber nur alleine, zu Dritt oder zu Fünft, sofern mindestens ein Regenschirm pro Person mitgeführt wird.


    Für alle Personen, für die keine der vorherigen Regelungen zutrifft, gilt genau das Gegenteil.«


    :D:whistling:;)

    2018er SD06 DCT in schönem Candy Chromosphere Red ;) 1035986.png

  • #807

    Christian_F

    Da steht dann im Versicherungsbericht: Dumm gelaufen;);)


    114A7278-C25B-4EF1-A26B-E9EC1551E128_autoscaled.jpg

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


    Honda CY 50 in Rot, Suzuki DR 125 in Schwarz, Honda CBF 600 SA in Weiß, Honda CRF1000 D in Schwarz,

    Honda CRF 1100 Adventure Sports DCT EERA in Tricolor


    Wer nie vom Wind gestreichelt,

    wer nie vom Regen gewaschen,

    wer nie von der Sonne getrocknet,

    wer nie vom Frost gebeutelt,

    wer nie vom Chrom geblendet wurde,

    der wird es nie verstehen, was Motorradfahren bedeutet


    Hessentruppe

    Einmal editiert, zuletzt von Allgeier72 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Thomas61 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • #810

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


    Honda CY 50 in Rot, Suzuki DR 125 in Schwarz, Honda CBF 600 SA in Weiß, Honda CRF1000 D in Schwarz,

    Honda CRF 1100 Adventure Sports DCT EERA in Tricolor


    Wer nie vom Wind gestreichelt,

    wer nie vom Regen gewaschen,

    wer nie von der Sonne getrocknet,

    wer nie vom Frost gebeutelt,

    wer nie vom Chrom geblendet wurde,

    der wird es nie verstehen, was Motorradfahren bedeutet


    Hessentruppe

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!