die Mountainbiker wurden auch schon entdeckt, Baden Würtemberg kam schon 2018 mit einer 2-m Regelung mit dem sinnvollen Beisatz:
"Auch auf Wegen, die schmäler sind als zwei Meter, kann das Radfahren erlaubt werden, wenn es durch eine Ausnahmeregelung festgelegt wurde."
und in Bayern seit 2020:
Neue Verwaltungsvorschriften schränken in Bayern für Radfahrer das Betretungsrecht ein
Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat neue Verwaltungsvorschriften zum Betretungsrecht für das Bayerische Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erlassen, die sich schwerpunktmäßig auf das Betretungsrecht für Radfahrer in der Natur im allgemeinen und die Wegeeignung für Mountainbiker im besonderen bezieht. Das Betretungsrecht (Umfang und Inhalt des Rechts auf Naturgenuss) ist in Art. 26 ff. des Bayerischen Naturschutzgesetzes - Teil 6 „Erholung in der freien Natur“ - geregelt. Die Verwaltungsvorschrift ist eine Dienstanweisung für Behörden welche besagt, in welcher Art und Weise das Gesetz zu vollziehen ist. Damit sind Wegsperrungen fortan deutlich einfacher durchzusetzen, was das wertgeschätzte liberale Betretungsrecht mitunter fundamental beschneidet.
irgendwann ist nur noch Rolatorfahren mit max. 2kmh erlaubt, aber solange die Selben immer wieder gewählt werden und die Grünen immer mehr wählen, bleibt irgendwann nur das Auswandern