Ich habs:
Zum Bezahlen, Helm ab.
Zum Kassieren, Helm auf.
Ich habs:
Zum Bezahlen, Helm ab.
Zum Kassieren, Helm auf.
Die Sache mit der Helmabnahmepflicht in den AGB ist nicht möglich, da die AGB nicht an der Zapfsäule aushängen. Wenn man die ganzen Piktogramme an der Säule als Bestandteile der AGB deuten möchte, fehlt das Helmverbot zu Vertragsbeginn.
Nachdem ich die Sache jetzt näher betrachtet habe, sehe ich mich gefestigt rechtlich nichts falsch zu machen, wenn ich mit Helm den Verkaufsraum betrete. Moralisch mag das anders aussehen. Es geht halt um das Miteinander und wenn ich meinen Hut auflasse und in einem netten Gespräch in deutscher Sprache höflich gebeten werde, doch den Helm abzusetzen, dann werde ich das sicher beim nächsten Besuch der Tanke auch machen. Wenn ich jedoch von der Tankstellenkassenfachkraft angeflappt werde, dann bleibt der Helm drauf....für immer
ZitatAlles anzeigenEin konkludentes Handeln genügt allerdings in den Fällen nicht, in denen das Gesetz eine ausdrückliche Erklärung verlangt. Dabei ist es zwar nicht zwingend erforderlich, dass die Erklärung dann schriftlich erfolgt, sie muss aber besonders klar und eindeutig sein.
Zum Beispiel sieht § 305 Absatz 2 Nr. 1 BGB vor, dass eine Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträge nur durch ausdrücklichen Hinweis durch den Verwender und Einverständnis des Verbrauchers rechtswirksam erfolgen kann. Dementsprechend können AGB nicht durch konkludentes Verhalten zum Bestandteil eines Vertrages werden.
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Moin.
Es ist nicht das Hausrecht, sondern es sind die Geschäftsbedingungen, die die Vertragspartner verhandeln können. Im Grunde musst Du Dich VOR dem Tanken darüber informieren, zu welchen Bedingungen hier getankt werden kann.
Wenn Du das nicht machst und durch konkludentes Handeln das Geschäft abschließen willst, musst Du mit den Widrigkeiten leben. Tanken geht mit Helm, bezahlen ohne.
Früher gab es einen Tankwart, der an der Zapfsäule kassiert hat. Früher war alles besser.
Wikipedia meint (Zitatat)
"...AGB können also nie durch konkludentes Verhalten zum Bestandteil von Verträgen mit Verbrauchern (wohl aber mit Unternehmern, vgl. § 310 Abs. 1 BGB) werden...."
Alles anzeigenDas wüsste ich auch gern!
So, Horst, nun lass mal gut sein.
Vielleicht kommen ja noch ein paar Postings wie das von Kutte.
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Wie ist es denn wenn im Supermarkt die Kartenzahlung nicht geht ?
Gut man hat vielleicht die Leistung als solches, durch das in den Einkaufswagen legen, nicht in Anspruch genommen, aber
ich werde ja auch dann dort am zahlen gehindert und kann wohl nicht mit der Ware vom Hof.
Tanken und die Pizza aus dem Supermarkt sind unterschiedliche Dinge.
Siehe: https://www.lp-rechtsanwaelte.…sschlu%C3%9F-beim-tanken/
Und oft wird an den Tanksäulen und Supermarktkassen darauf hingewiesen das Kartenzahlung z.Z. nicht möglich ist. Dann weiß ich VOR dem Tanken, dass ich ggf. nicht zahlen kann.
Ich werd' bekloppt.
Schreibe ich eine andere Sprache?
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BITTE, mir geht es hier nur um die rechtliche Seite. Bitte keine Diskussion über Respekt dem Kassierer gegenüber oder was wäre wenn ich eine Burka tragen würde, usw...
Boah...ADMIN..bitte den Thread schließen!
Leute, Leute,
genau so eine Diskussion wollte ich nicht führen.
Sicher bin ich mit Helm nicht wirklich gut zu identifizieren, aber was ist mit den anderen "Vermummten"?
Burka (ok, die dürfen sicher auch kein Auto fahren, aber vielleicht bezahlen ), Basecap-Sonnenbrille-Vollbart, Clownsmaske, usw....
Es geht (mir) nicht um die Respekt-Frage, sondern um die rechtliche Betrachtung, dass mir nach Vertragsabschluss die Zahlung aufgrund meiner Kleidung verwehrt wird, ich also vom Vertragspartner an der Vertragserfüllung meinerseits gehindert werde. Fahre ich dann einfach vom Hof befinde ich mich sofort in Verzug und habe den dadurch entstandenen Schaden zusätzlich zu tragen. Das kann nicht Recht sein, da ich ja bereit war zu zahlen.
Das Beispiel mit dem Handwerker ist nicht schlecht, aber werden doch vor Vertragsabschluss die Zahlungsmodalitäten vereinbart. So kenne ich das jedenfalls...
Moin, moin,
mich würde einmal die rechtliche Einschätzung von Euch interessieren.
Ich bin kürzlich, nach langer Zeit, mal wieder angesprochen worden, doch meinen Helm an der Kasse abzunehmen.
Das habe ich zum Anlass genommen, dieses Thema für mich einmal aufzuarbeiten.
An dem Kassenhaus war tatsächlich ein Piktogramm mit einem durchgestrichenen Helm. Hier hat der Betreiber also von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und besteht auf die Abnahme des Helmes. OK, kann er machen...
ABER: an der Tanksäule war kein Schild angebracht. Nur die Üblichen (kein Handy, kein Feuer, kein....).
Mit den Verboten war ich einverstanden und habe also während des Tanken mal nicht geraucht und auch nicht telefoniert. Jetzt ist es aber schon zu einem Vertragsabschluss durch das befüllen des Tanks gekommen (siehe: http://juris.bundesgerichtshof…3aea&nr=56435&pos=0&anz=1)
Erst danach wurden die Vertragsbedingungen einseitig geändert (Ab hier ohne Helm).
Das ist aber ohne meine Zustimmung gar nicht möglich.
Wie wäre das jetzt rechtlich zu sehen? Ich kann meine Vertragspflicht (bezahlen) nicht erfüllen, ohne gegen das Helmtrageverbot zu verstoßen.
BITTE, mir geht es hier nur um die rechtliche Seite. Bitte keine Diskussion über Respekt dem Kassierer gegenüber oder was wäre wenn ich eine Burka tragen würde, usw...
Erfahrung mit ENUMA habe ich keine, vom Schloss aber bisher Gutes gehört.
Ich bin aber, vom Kopf her, ehr mit Nieten sicherer.
Was ich bisher gelesen habe, ist jedoch das man das orig. Ritzel von Honda nehmen sollte.
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Hallo Henrik,
SWM Superdual T oder X
Yamaha Tenere 700
Die AT ist nix für Dich.
Curve
Ob SWM jetzt im Reisesektor die Marke der Wahl ist, wage ich mal zu bezweifeln.
Dafür in der Pampa Teile zu bekommen wird sicher abenteuerlich.
Bei der Tätärä sieht das schon anders aus....