Geht mal davon aus, dass das verboten ist. Irgendwem gehört das Gelände. Und schon alleine aus Haftungsgründen wird das niemand freigeben. Fahrt bei solchen Übungen mal gegen Poller, oder Einkaufswagenboxen und schon ist der Knatsch groß.
Ein weiterer Punkt - gern vergessen:
Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden.
Ja, ich weiß - Üben ist nicht unnütz. Aber wollt ihr das wirklich mit Besitzer und Polizei diskutieren? Die verweisen strikt auf Übungsplätze.