Beiträge von Kandidatnr2

    Ich hab das zwischen 2000 und 2019 fast zwanzig Jahre lang gemacht. Ich mache das nicht mehr, auch wenn das alles gute Freunde sind/waren. Die Menschen verändern sich, die Ansprüche steigen, die Touren wurden von Jahr zu Jahr komplizierter.

    War es 2000 noch eine Männertour mit fünf Motorrädern in einer Ein-Sterne-Absteige, musste es ab 2013 einen Pool dabei haben, ab 2015 ein vegetarisches/veganes Angebot dabei sein und eine Saunalandschaft wäre auch ganz nett.

    Ihr wisst auch warum ... ab 2013 kamen Frauen mit.

    Es ging um die Verantwortung des Veranstalters - und wie man Veranstalter wird. Und Veranstalter kann man werden, wenn man Regeln aufstellt. So sind wir auf dieses Thema gekommen.

    Ich sag ja, so lange nichts passiert, ist alles gut. Wenn dann doch der Ersatzanspruch der Krankenversicherung durchschlägt, ist das Gejammere groß. Unser Zusammenleben wird immer mehr "verrechtlicht". Die juristischen Abteilungen werden immer größer. Die brauchen ihre Daseinsberechtigung.

    Auch das wirst Du nicht tun können. Der „Ausgeschlossene“ kann stundenlang hinter Dir herfahren, Dich überholen und sich überholen lassen. Als Privatmensch hat man auch keine Sanktionsmöglichkeiten. Man kann ihn nur doof finden. Das ist kostenlos.

    Die StVO ist darauf ausgerichtet, dass sich ALLE Verkehrsteilnehmer daran halten. Alle Verkehrsteilnehmer vertrauen darauf, dass alle sich an diese Regeln halten. In dem Moment, wo man hier regelnd eingreift, wird dieser Grundsatz der Allgemeingültigkeit außer Kraft gesetzt.

    Ich rate vom Aufstellen eigener Regeln ab. An aufgestellte Gruppenfahrtregeln muss sich niemand halten.

    Der Heino liegt leider falsch. Selbstverständlich wird durch das Aufstellen von Regeln in die StVO eingegriffen. Im Zweifel wird ein Überholverbot ausgesprochen, wo gar kein Überholverbot ist. Die StVO regelt das nämlich nicht durch Vereinbarungen, sondern durch Schilder. Dies ist ein hoheitlicher Akt. Spätestens, wenn „fremde“ Motorradfahrer die Gruppe überholen, wird das Ganze noch skurriler.

    Der Vorausfahrer sollte nicht anmaßend sein und etwas regeln wollen, was er nicht regeln darf. Deshalb entscheiden ja Gerichte in dieser besprochenen Art und Weise. Sie unterstellen eine Verabredung zu einem „abweichenden Verhalten“. Das kann man nicht wegwischen, indem man es durch Nichtwissen bestreitet. Aber all das ist egal, solange nichts passiert.

    Die Neigung bei Gruppenfahrten ging bisher immer dazu, das zu regeln. Versetzt fahre, Reihenfolge bestimmen, Überholverbot aussprechen, bestimmen wer Letzter ist.

    Das mag löblich sein, ist aber falsch. Denn hier wird regelnd in die StVO eingegriffen. Und das steht nur der Polizei oder dem Gesetzgeber zu. Also lieber nix regeln.