"Fahrende Gesellschaft mit beschränkter Haftung"

  • #41

    Eine Reihenfolge abzusprechen und den letzten zu bestimmen macht sehr wohl Sinn und widerspricht nicht der StVO. Es dient der Sicherheit Aller solche Dinge zu regeln.


    - Schwächere Fahrer gehören hinter den Führenden denn je weiter hinten desto mehr muss man "arbeiten" um dran zu bleiben.

    - Während der Tour innerhalb der Gruppe nicht überholen dient ebenfalls der Sicherheit, so kann sich jeder auf seinen Streckenabschnitt konzentrieren und der vordere kann überblicken ob alle da sind.

    - Der letzte Mann (Frau) kennt bestenfalls den Weg und kann so als "Lumpensammler" dienen

    Außerdem dient er dem Guide als Referenzende der Gruppe.


    Alle diese allgemeinen Gruppenregeln erhöhen die Sicherheit des einzeln und schränken die StVO nicht ein. Sie regeln keine Abstände und Temporegeln der StVO sondern lediglich das Verhalten untereinander.


    Ansonsten bin auch ich der Meinung das man auf die StVO hinweisen sollte und jeder selbstverständlich für sich entscheidet ob und wie er sich daran hält.


    Aber eigentlich ist das selbstverständlich, wie so vieles im Leben.


    StVO konforme Grüße

    HeinoAT

    Manchmal

    sind es nur ein paar Zeilen die uns den Tag verschönern

    Warme Worte für den ganzen Tag

    Ein kleiner Gruß von ganzem Herzen ❤

    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

  • #42

    Wo Jürgen HeinoAT , die Gruppenregeln grad anspricht, wer sie mal nachlesen möchte.

    Lebensweisheiten auf zwei Rädern

    Sind bei Post #169

    Grüße aus dem Lahn-Dill-Kreis :at3:
    Thomas


    Honda CY 50 in Rot, Suzuki DR 125 in Schwarz, Honda CBF 600 SA in Weiß, Honda CRF1000 D in Schwarz,

    Honda CRF 1100 Adventure Sports DCT EERA in Tricolor


    Wer nie vom Wind gestreichelt,

    wer nie vom Regen gewaschen,

    wer nie von der Sonne getrocknet,

    wer nie vom Frost gebeutelt,

    wer nie vom Chrom geblendet wurde,

    der wird es nie verstehen, was Motorradfahren bedeutet


    Hessentruppe

  • #43

    Der Heino liegt leider falsch. Selbstverständlich wird durch das Aufstellen von Regeln in die StVO eingegriffen. Im Zweifel wird ein Überholverbot ausgesprochen, wo gar kein Überholverbot ist. Die StVO regelt das nämlich nicht durch Vereinbarungen, sondern durch Schilder. Dies ist ein hoheitlicher Akt. Spätestens, wenn „fremde“ Motorradfahrer die Gruppe überholen, wird das Ganze noch skurriler.

    Der Vorausfahrer sollte nicht anmaßend sein und etwas regeln wollen, was er nicht regeln darf. Deshalb entscheiden ja Gerichte in dieser besprochenen Art und Weise. Sie unterstellen eine Verabredung zu einem „abweichenden Verhalten“. Das kann man nicht wegwischen, indem man es durch Nichtwissen bestreitet. Aber all das ist egal, solange nichts passiert.

  • #44

    Man setzt doch die StVO nicht außer Kraft, oder beeinflusst sie in unzulässiger Weise, nur weil man vereinbart dass drei Mopeds in einer bestimmten Reihenfolge fahren, erst das schwarze dann das rote und hinten das blaue.

    Dann wäre es ja auch illegal wenn mich zwei Moped Fahrer fragen „wo geht es hier zum Sudelfeld?“ Und ich Ihnen antworte „fahrt hinter mir her, ich zeige es euch“.

  • #45

    Die StVO ist darauf ausgerichtet, dass sich ALLE Verkehrsteilnehmer daran halten. Alle Verkehrsteilnehmer vertrauen darauf, dass alle sich an diese Regeln halten. In dem Moment, wo man hier regelnd eingreift, wird dieser Grundsatz der Allgemeingültigkeit außer Kraft gesetzt.

    Ich rate vom Aufstellen eigener Regeln ab. An aufgestellte Gruppenfahrtregeln muss sich niemand halten.

  • #46

    Und trotzdem ist es nicht verboten, untereinander abzusprechen, dass man sich nicht gegenseitig überholt

    ne Rote mit DCT, auf CTA3; HS, CLS-Öler+Heizgriff-Kit; Jungbluth-Sitzbank; TOMTOM Rider400; Honda-Koffer; ~4,6 l/100km; Alu-Eigenbau: Gepäckplatte, Navi-Halter, Seitenständer- u. Bremshebelverbreiterung

    7 Forumstreffen 2018-2024 :attreffen:  
    Vorher: Kawa KLR 650 A


    Carpe Diem :at4:

  • #47

    .... und vor allem finde auch ich das sinnvoll, wenn man das vorher schon festlegt. Ob nun explizit die StVO in ihrer Gesamtheit beeinträchtigt ist oder nicht. Wenn in der Gruppe gefahren wird, fährt der Tourguide vorne, der langsamste der Truppe direkt dahinter und dann der ganze Rest bis zum "Lumpensammler". Und genau in der Reihenfolge wird die Tour gestartet und auch beendet. Wenn dann "fremde" Motorradfahrer sich in "unsere" Gruppe reinüberholen, dann werden die grundsätzlich durchgewunken...

    Genau so verstehe ich das auch. Es wird ja kein Überholverbot ausgesprochen, dass mich als Gruppenfahrer NIEMAND mehr überholen darf (damit meine ich jetzt alle anderen Verkehrsteilnehmer, welche nicht mit in der Gruppe unterwegs sind), sondern lediglich, dass die Fahr-Reihenfolge der Gruppe eben erhalten bleibt. Dann gilt das mMn nicht als Verbot über die StVO, sondern lediglich als "interne" Absprache. Wenn ich dann also als Vorausfahrender ein Auto auf einer Landstraße überhole, dann darf mein Hintermann und jene, die dahinter noch sind, ebenfalls überholen, SOFERN (!!!) die Regeln der StVO eingehalten sind (genug Abstand zum Vordermann, freie Sicht über den gesamten Überholvorgang, die Höchstgeschwindigkeit wird beim Überholen eingehalten etc etc).


    Es tut mir leid, aber ich weiß da beim besten Willen nicht, wo ich bei oben genanntem in die Straßenverkehrsordnung eingreife...

    Es grüßt


    Yannik aka Twinner :wboy:

  • #48

    Da stimm ich dir zu, ich sehe sowas als gegenseitige Absprache mit Zustimmungen der beteiligten Personen. Wer das nicht will muss es auch nicht tun. Aber das berührt die StVO nicht, da ich weder sage wie groß der Abstand zu sein hat noch wie schnell jemand fahren soll. Die Nichtüberholregel ist freiwillig und wird halt von jedem selbst bestimmt. Ich habe kein Überholverbotsschild auf meiner Jacke und der andere muss nicht überholen wenn er nicht will

    Ich setze keine Regel der StVO außer Kraft und nötige auch keinen das zu tun. Der andere beschließt lediglich mich nicht zu überholen auch wenn er es könnte und dürfte. Das ist alles.

    Es ist auch kein Szenario denkbar was aufgrund der "Nichtüberholabsprache"zu einem Unfall führt, da dieser nur durch fehlenden Abstand bzw. unangepaßte Fahrweise des Hintermänner passieren kann.

    Manchmal

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    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

  • #49

    Das einzige, was man da dann bedenken könnte, wäre, ob derjenige in die Gruppe passt. Ich meine, wenn 5 Fahrer damit einverstanden sind, dass die Reihenfolge eingehalten wird und einer sagt, er will lieber überholen (dürfen), dann würde mein Bauchgefühl mir raten, den Fahrer als Solokünstler auf Tour zu schicken...

    Es grüßt


    Yannik aka Twinner :wboy:

  • #50

    Spätestens wenn eine Motorradgruppe eine andere Motorradgruppe überholen will, wird das Ganze unübersichtlich.

    Derjenige, der Regeln aufstellt, kann sich nicht mehr rausreden, kein Veranstalter zu sein. Darum ging es ja hier.

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