"Fahrende Gesellschaft mit beschränkter Haftung"

  • #1

    Guten Morgen ihr Lieben,


    ich benötige mal unsere "Schwarmintelligenz" für Fragen rund um das Thema Risiken bei Gruppenfahrten.

    Mich beschäftigt ein erst gestern gelesener Artikel (Vorsicht Falle) aus dem Heft "16" der aktuelle Ausgabe der "Motorrad"-Zeitschrift.


    *Da letztes Wochenende bei einer Moppedtour eines Stammtischkollegen ein schwerer Unfall (2 Schwerverletzte und Sachschaden von 40.000€) passierte, frage ich mich nach Lesen des Artikels, wie wird wohl in einem solchen Fall die Abwicklung, insbesondere der Versicherungsleistung aussehen?


    Im Artikel eines in der Zeitschrift zitierten RA steht folgendes mit einem Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt vom 18. Mai 2015:


    "Wenn Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes (halber Tacho - gilt dies zum direkt oder versetzt fahrenden Vordermann?) fahren, führt dies zu einem Haftungsauschluss. Sie hätten das besondere Risiko billigend in Kauf genommen, was einem stillschweigenden Verzicht auf Schadensansprüche gleichkomme".


    Der o.g. *Moppedunfall hat für einen 31-Jährigen möglicherweise den Verlust eines Beines zu Folge; wer zahlt dann dafür, für den Fall, dass die Versicherung nicht eintreten möchte.


    Wie handhabt ihr das bei Gruppenfahrten (als Gruppe gelten mehr als 2 Fahrer)? Derjenige von uns, der z.b. eine Stammtischausfahrt mit 5 Moppeds plant und durchführt gilt demnach als bereits als Organisator und könnte haftbar gemacht werden. Bei größeren Treffen (wie auch beim Forumstreffen) gibt es ja meistens den unterschriebenen Haftungsauschluss, bei kleineren nicht. Entfällt die Haftung bsp. dann, wenn die Gruppe immer in der gleichen Reihenfolge unterwegs ist?


    Gebt mir doch bitte mal ein feedback aus eurer Praxis. Vielleicht gibt es ja auch einen RA unter uns, der das "Rechtliche" noch eine bißchen genauer beschreiben kann.


    Euch allen bereits jetzt vielen Dank für eure Meinungen und Anregungen.


    lg

    Rüdiger

    Honnert Brozend Sejerlänner:happy-partydance:

    6 Forumstreffen 2019-2024 :romance-grouphug:


    Eat, Ride, Sleep. Repeat :handgestures-thumbupright:

  • #2

    Schwieriges Thema.


    Aber Gruppen wo über 30 mtr Abstand gehalten werden halt ich nicht mehr für echte Gruppentouren und sind kaum noch vernünftig fahrbar.


    Die Abstände und Linienwahl hängen natürlich von vielen Faktoren ab. Rechtlich bin ich da nicht auf der Höhe. Glaube aber das man nicht jedes Risiko des Lebens ausschließen kann.


    Wichtig finde ich einen runden, gleichmäßigen Fahrstil der Führungsperson, so daß man sich drauf einstellen kann . Das gilt dann natürlich auch für den Rest der Gruppe, insbesondere wenn große Leistungsunterschiede bestehen und man sich nicht kennt.


    Als Vorfahrer mag ich es nicht so gerne wenn die Abstände zu groß werden und man das Gefühl hat die Gruppe an einem Gummiband zu ziehen...

    Am besten find ich eine dynamische Gruppenweite wo die Gruppe im engen Stadtverkehr oder Abbiegepunkten eng, teilweise nebeneinander ist um allen den Anschluss zu gewähren und sobald es schneller und freier wird wieder auseinander zu fallen, damit genug Platz für den eigen Fahrstil und die Sicherheit bleibt.


    Rechtlich ist das Ganze sicher sehr schwierig.

    Trotzdem ist es für mich undenkbar vor einer Tour mit Freunden einen Haftungsausschuss unterschreiben zu lassen. Da halt ich den menschlichen Anstand das jeder ein Risiko trägt für selbstverständlich.


    Dir gerne hinterherfahrende Grüße

    HeinoAT

    Manchmal

    sind es nur ein paar Zeilen die uns den Tag verschönern

    Warme Worte für den ganzen Tag

    Ein kleiner Gruß von ganzem Herzen ❤

    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

  • #3

    ... und das ist nicht wie "am Gummiband"?:think::confusion-questionmarks:


    BTW ... 30m Abstand halte ich, außer bei Stop&Go-Verkehr für sehr wenig Sicherheitsabstand und hab selbst, auch wenn ich nur mit einem Kumpel unterwegs bin gerne mehr Abstand kann auch 100m und mehr sein. Mir persönlich reicht es, wenn ich meinen Hintermann alle paar Kurven mal kurz im Rückspiegel sehe. Selbst meide ich inzwischen Gruppenausfahrten ... bei dem heutzutagigen Verkehr bin ich schon gefordert mich auf die anderen "Schwachköpfe" auf der Strasse zu konzentrieren ... da brauch ich es nicht mich auch noch auf Vorder- u. Hintermann zu konzentrieren.

    Aber ich glaube, das führt an der Frage des TE vorbei ... :think:

  • #4

    Ich kenne diese Urteile und es sind nicht die ersten und einzigen.

    Als Vorfahrer bestehe ich deshalb darauf, dass die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Und bei fünf Motorrädern ist Schluss.

  • #5

    Und mindestens der vordere und der hinterste Fahrer sind mit Intercom verbunden, will aber hier auch nicht zu weit am ursprünglichen Thema vorbeischreiben, es war ja eine rechtliche Fragestellung, nicht eine organisatorische, wie man in Gruppen / Konvoi fahren soll.

    :auto-dirtbike: 2020 AFRICA TWIN Adventure Sports CRF1100L Darkness Black Metallic DCT EERA (SD09)

  • #6

    Wir sind früher mit dem Harley Club oft mit 30 und (viel) mehr Mopeds unterwegs gewesen. Da brauchst du natürlich einen Haftungsausschluss um den "Veranstalter" freizustellen. Bei kleineren Gruppen sehe ich das eher unproblematisch. Habe auch noch nie gehört, dass eine Versicherung sich aus diesen Gründen um die Zahlung drücken würde. Eine Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes müsste man im Zweifelsfall auch nachträglich beweisen, was ich für sehr schwer halte. Das kann man ja nicht mal so pauschal in den Raum stellen, da wäre ja dann jeder Auffahrunfall automatisch ein Haftungsausschluss. Ich sehe so gut wie keine Motorradgruppe, egal wie groß, bei der "halber Tacho" durchgehend eingehalten wird.

    Grüße aus dem Bergischen Land,


    Holger

    :wboy:


    SD08 DCT BJ 21// Yamaha T700 BJ 21

  • #7

    Genau. Deshalb gilt der Verkehrsverstoß als "verabredet". Alle Teilnehmer der Gruppenfahrt haben sich darauf geeinigt. Das ist Vorsatz. Deshalb kein Geld von der gegnerischen Versicherung, wenn Dir einer hinten drauf fährt.

  • #8

    Ich nehme jährlich an den Bike Days in Basel teil, einer der Höhepunkte ist, eine von der Polizei angeführte Parade durch Basel, es nehmen jeweils zwischen 1'000 und 1'500 Bikes (meistens Cruiser, V2-Motoren) teil. Könnt ihr euch vorstellen, wie es sich anhört, wenn 1500 Bikes gestartet werden? Es ist in den 5 Jahren, wo dies nun stattfindet noch nie zu einem Unfall gekommen (leider dieses Jahr zu einem Herzinfarkt mit Todesfolge). Ich habe als ich meinen Führerschein gemacht habe, auch gelernt Konvoi oder eben auch in Gruppen zu fahren. Wird das heute nicht mehr gelehrt?

    Wenn ich Touren fahre, so sind wir auch mit 5-10 Fahrer unterwegs. Das Thema scheint mir aber wichtig. Bin gespannt, was hier noch geschrieben wird.

    :auto-dirtbike: 2020 AFRICA TWIN Adventure Sports CRF1100L Darkness Black Metallic DCT EERA (SD09)

  • #9

    Früher, so bis vor 10 Jahren, habe ich selber Treffen und Touren organisiert. Damals war sowas noch kein Thema und natürlich ist jeder in der Gruppe für sich selber verantwortlich. Wir hatten zum Glück nie einen Unfall zu verzeichnen, obwohl damals vielfach in einigen Gruppen einfach drauflos geheizt wurde. Aber viele Versicherungen und Gerichte sehen dies eben mittlerweile anders und es muss im Falle eine Unfalles eben ein Schuldiger / Zahlender her. Sobald man als Veranstalter gilt, nützt IMO auch ein unterschriebener Wisch nichts, denn als Veranstalter ist man automatisch in der Verantwortung. Was hilft ist wohl eine gute Privathaftpflichtversicherung, die sollte eh jed*.*.* haben.


    Für mich ist das Thema fahren im Pulk mittlerweile abgeschlossen. Alles was über vier Motorräder hinausgeht, ist mir zu viel. Im Konvoi fahren? Für mich das Grauen...


    Gruss vom Schweizerheizer

    I once wanted to be the fastest rider; now I just want to be the oldest

  • #10

    äh... tschuldigung.... verabredet? wenn alle in der Gruppe sich einig sind, dass die abstände "eingehalten" werden muss doch erst mal einer das gegenteil beweisen. sowas gibt doch keiner freiwillig von sich. wenn die einfache unterstellung schon reicht, um sich um die zahlung zu drücken, dann gute nacht...

    Grüße aus dem Bergischen Land,


    Holger

    :wboy:


    SD08 DCT BJ 21// Yamaha T700 BJ 21

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