"Fahrende Gesellschaft mit beschränkter Haftung"

  • #21

    Für meine Ausfahrten hatte ich sogar kleine Prospekte gebastelt, Hotel gebucht, Karten und Übersichten zusammengestellt, Packlisten für das Gepäck erarbeitet und Tourenvorschläge gemacht. Und wie das so ist, jedes Jahr wurde das besser, ausgefeilter und umfangreicher. Dazu kam dann ab ca. 2008 auch eine Seite "Rechtliches". Neben dem Haftungsausschluss auch die Regelung, wie mit Fotos umgegangen werden darf (Urheberrechte, Veröffentlichungen im Internet u.s.w.) und dem Ausschluss, mich für veganes Essen verantwortlich zu machen. (Ein Koch in Südtirol behauptete, Südtiroler Schinken sei vegan!). Wenn man dann so eine Körnerpickerin dabei hat, kann das die gesamte Stimmung zerstören.

    Ich bin heute auch der Meinung, dass Südtiroler Schinken vegan ist. Zum Glück sind alle immer heil nach Hause gekommen.

  • #22

    Das sehe ich ähnlich

    Grüße aus dem Bergischen Land,


    Holger

    :wboy:


    SD08 DCT BJ 21// Yamaha T700 BJ 21

  • #23

    Puh, das ist ja ein heikles Thema. Ich denke, da haben sich einige kaum Gedanken gemacht, mich eingeschlossen. Schöner und aufklärender Artikel, danke für´s Teilen!


    Es bleibt auf jeden Fall im Kopf, dass man haftbar gemacht werden kann. Krass finde ich aber, dass man schon zu dritt als Gruppe zählt.

    Nun denn, der nächste Urlaub wird die Praxis zeigen.

    Es grüßt


    Yannik aka Twinner :wboy:

  • #24

    https://www.urlaubs-gefluester…r-ploetzlich-veranstalter


    Hier eigentlich ganz gut erklärt


    2 Punkte erfüllt

    Hotel für Freunde reserviert - Ausfahrt angeboten durchgeführt

    Stimmt eine der Leistungen nicht und führt zu Problemen

    Wer ist der Veranstalter?


    Treffen mit Ausfahrt angeboten - Mittagessen im Restaurant reserviert.

    Probleme mit dem Restaurant weil z.Bsp weniger Teilnehmer

    Wer ist der Veranstalter!


    Von 2003 bis 2013 hatte ich gerne mehre Ausfahrten Essen und Übernachtung für privat im Jahr durchgeführt.

    Jetzt wird sowas mit immer komplexer.



    So werden wir immer mehr Marionetten unseres Regelswerkes

    Gilt aber auch für Fahrradtouren Autos Oldtimer usw.



    Die Schwarzwaldfreunde müssten in einen Verein

    Feste Mitglieder und Gäste

    Dann gilt hier der Verein mit seinen Regularien.


    Oder evtl eine Interessengemeinschaft werden.

    https://www.35-k-meeting.de/haftung/

    Viele Grüße Thomas

    Wer Fehler in der iPad Spracherkennung findet, darf sie behalten!

    Mein Revier immer gerne Elsass und Vogesen!

  • #25

    Ich fahre immer nur zu zweit. Wenn sich jemand hinten dran hängt...kann ich doch nichts dafür. Bei 2 Bikes ist auch die Reihenfolge geklärt.


    Im Fall der Fälle:


    -alle Unbeteiligten verlassen den Ort des Geschehens

    -einheitliche Geschichte

    -eine Regelung/Kompromiss findet sich hinterher

    -jedem muss klar sein, das eine Ausfahrt auch mit Risiken behaftet ist

    Gruß Berndte


    Kein Motorrad ist illegal.


    2020 ATAS SD09 DCT

  • #26

    Ja, ab wievielen Personen hättet ihr denn gedacht, dass man als Gruppe gilt? Ab 20? Und was wäre dann mit der Anzahl von 2-19?

    MICH wunderts, dass man nicht schon zu Zweit als Gruppe gilt.

    Sorry für die Polemik - aber ich weiß nicht wie ich es anders hätte rüberbringen können.

  • #27

    Ich bin u.a. in einem Forum unterwegs, da läuft das folgendermaßen:

    Einer schreibt, dass er ein paar Tage hier od. da in diesem od. jenem Hotel verbringen wird ... und dass er diese od. jene Tour fahren will.
    Und dann melden sich andere Leute in diesem Hotel an, weil sie dort auch ein paar Tage verbringen woll ... haben vielleicht auch andere Tourvstellungen ... und dann lernt man sich am Abend kennen ... und fährt seine Touren, und trifft sich, wie der Zufall es halt will in einem Gasthof etc zum Mittagessen od. KAffee & Kuchen.

    Alles sehr entspannt und keiner tritt als Veranstalter od. Tourguide auf ... weil da hast im Falle des Falles immer die Arschkarte.

  • #28

    Das Reizvolle ist natürlich, wenn einer für alle bucht, gibt es bessere Preise.


    … und das „Problem“ sind in der Regel nicht die Mitfahrenden persönlich, sondern deren Versicherungen bis hin zur Kranken- und Unfallversicherung. Die wollen ihre Kohle zurück haben, wenn sie zahlen mussten.

  • #29

    Da kann man aber auch bei meiner oben beschriebenen Vorgangsweise was machen ... man muss halt da ein wenig kreativer agieren.


    Letztlich ist egal wer Geld vom "Veranstalter" haben will ... in die Bredouille kommt man so und anders.

  • #30

    Ich denke, dass die von@Thom unter #24 aufgelisteten Tipps hilfreich für uns alle sind.

    Wenn ich mir die dortigen Hinweise durchlese, weiß ich (persönlich) wie ich mich in Zukunft verhalten werden, weil ein Paar Punkte sehr hilfreich sind und Beachtung bei mir finden werden.


    Im Zweifel kontaktiere ich nochmal den o.g. Anwalt (-stipp) um ganz sicher zugehen.


    Vielen lieben Dank an Alle!


    lg

    Rüdiger

    Honnert Brozend Sejerlänner:happy-partydance:

    5 Forumstreffen 2019-2023 :romance-grouphug:


    Eat, Ride, Sleep. Repeat :handgestures-thumbupright:

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