Beiträge von Kandidatnr2

    Wesentlich ist, dass man nicht versucht mit den Mitteln einer Vereinbarung, die StVO außer Kraft zu setzen, sie zu ändern oder auf die eigenen Ideen zu reduzieren. Ganz im Gegenteil. In Vereinbarungen sollte immer darauf hingewiesen werden, dass die StVO gilt und sich jeder daran zu halten hat. Das gilt insbesondere auch für den Sicherheitsabstand.

    Das Reizvolle ist natürlich, wenn einer für alle bucht, gibt es bessere Preise.


    … und das „Problem“ sind in der Regel nicht die Mitfahrenden persönlich, sondern deren Versicherungen bis hin zur Kranken- und Unfallversicherung. Die wollen ihre Kohle zurück haben, wenn sie zahlen mussten.

    Für meine Ausfahrten hatte ich sogar kleine Prospekte gebastelt, Hotel gebucht, Karten und Übersichten zusammengestellt, Packlisten für das Gepäck erarbeitet und Tourenvorschläge gemacht. Und wie das so ist, jedes Jahr wurde das besser, ausgefeilter und umfangreicher. Dazu kam dann ab ca. 2008 auch eine Seite "Rechtliches". Neben dem Haftungsausschluss auch die Regelung, wie mit Fotos umgegangen werden darf (Urheberrechte, Veröffentlichungen im Internet u.s.w.) und dem Ausschluss, mich für veganes Essen verantwortlich zu machen. (Ein Koch in Südtirol behauptete, Südtiroler Schinken sei vegan!). Wenn man dann so eine Körnerpickerin dabei hat, kann das die gesamte Stimmung zerstören.

    Ich bin heute auch der Meinung, dass Südtiroler Schinken vegan ist. Zum Glück sind alle immer heil nach Hause gekommen.

    Die Versicherung kann nicht versichern, dass die StVO außer Kraft gesetzt wird. Das geht einfach nicht. In dem Haftungsausschluss des Veranstalters müsste ausdrücklich stehen, dass die StVO gilt und jeder sich daran zu halten hat. Wenn aber für die Veranstaltung eigene Fahrregeln aufgestellt werden, z. B. ein Überholverbot oder ein versetztes Fahren, stellt man damit eigene Regeln abweichend von der StVO auf. Es ist dabei egal, ob die Regeln verschärfend oder mildernd von der StVO abweichen. Es gilt die StVO, man kann sie durch Vereinbarungen nicht ändern oder außer Kraft setzen.

    Ausnahme ist die Begleitung durch Polizei.

    Man kann als "Veranstalter" die Straßenverkehrsordnung nicht außer Kraft setzen. Sie gilt. Man kann sich nur entscheiden, gegen die StVO zu verstoßen. Deshalb ist diese Fahrerei in der Gruppe in zwei Reihen mit kurzem Abstand zum Vordermann eine "Verabredung zum Verstoß gegen die StVO". Das wird vorsätzlich begangen, also mit Wissen und Wollen. Der Beweis wird im Zweifel durch Zeugenaussagen geführt. Das können Mitfahrer sein, aber auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer.

    Ist doch logisch, dass eine Versicherung da aussteigt.

    Genau. Deshalb gilt der Verkehrsverstoß als "verabredet". Alle Teilnehmer der Gruppenfahrt haben sich darauf geeinigt. Das ist Vorsatz. Deshalb kein Geld von der gegnerischen Versicherung, wenn Dir einer hinten drauf fährt.