Der Heino liegt leider falsch. Selbstverständlich wird durch das Aufstellen von Regeln in die StVO eingegriffen. Im Zweifel wird ein Überholverbot ausgesprochen, wo gar kein Überholverbot ist. Die StVO regelt das nämlich nicht durch Vereinbarungen, sondern durch Schilder. Dies ist ein hoheitlicher Akt. Spätestens, wenn „fremde“ Motorradfahrer die Gruppe überholen, wird das Ganze noch skurriler.
Der Vorausfahrer sollte nicht anmaßend sein und etwas regeln wollen, was er nicht regeln darf. Deshalb entscheiden ja Gerichte in dieser besprochenen Art und Weise. Sie unterstellen eine Verabredung zu einem „abweichenden Verhalten“. Das kann man nicht wegwischen, indem man es durch Nichtwissen bestreitet. Aber all das ist egal, solange nichts passiert.