Es bleibt ein Betrug zur Erlangung wettbewerbsrechtlicher Vorteile gegenüber Mitbewerbern. Unlauter nennt man sowas und ist strafbar. Da es ein gewerbsmäßiger Betrug ist, ist es besonders schlimm. Hier hat ja nicht eine Einzelperson seinen Roller getunt. Wie bei den Automobilen wird es Strafzahlungen und Schadenersatzforderungen geben. Ob die klammen Kassen das abkönnen ist fraglich.
Beiträge von Kandidatnr2
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Einfach so lassen. Hat ja bisher auch nicht gestört.
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Paypal immer mit käuferschutz - lässt der verkäufer sich darauf nicht ein kann man es auch gleich abhaken unter "Betrug".
Auch der Versuch des Betruges ist strafbar. Selbst wenn man kein Geld verloren hat, immer anzeigen, anzeigen, anzeigen.
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Es handelt sich um einen Rollstuhl!
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Auf jeden Fall anzeigen und Strafantrag stellen.
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Haha ach wie lustig… hab dich garnicht gesehen!
Haste meinen neuen Bügel bewundern können

Nein, leider nicht. Ich stand drinnen an der Kasse. Ist ja immer Zufall, dass ich gerade dann Frühstück hole, wenn Du zur Arbeit musst.
Aber wenn es Dich nervt, höre ich auf, Dich zu stalken
