Alles anzeigenNochmal zum eigentlichen Thema,
ein Auszug aus der RiLi für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen:
"3 Beurteilung von Reifenschäden
3.1 Oberflächige Reifenschäden
Oberflächige Reifenschäden an Luftreifen im Laufflächen- und Seitenbereich, die ausschließlich das Gummi betreffen und bei
denen keine Kordfäden des Festigkeitsträgers sichtbar sind, können unter Zugrundelegung folgender Abgrenzungskriterien für
die Betriebssicherheit des Reifens als unbedenklich eingestuft werden:
Kraftradreifen
•Geringfügige Riss- oder Schnittverletzungen, die nicht über den gesamten Reifenumfang laufen,
•Alterungsrisse, die nicht tiefer als 1 mm sind."
Bedeutet bis 1mm Tiefe Alterungsrisse sind unbedenklich und der Reifen kann problemlos gefahren werden.
Wie erwähnt gibt es Reifenmischungen bei denen das schon 2Jahre nach Fertigung auftreten kann.
Wie messe ich den mm?