Es ist nunmal der typische Interessenkonflikt zwischen Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer denkt, dass er Goldstaub hat und will möglichst wenig Wertverlust haben. Der Käufer will ein Schnäppchen machen und möglichst wenig bezahlen. Daran hat sich seit der Einführung von Geld als Zahlungsmittel nichts geändert.
Die Gewährleistung, die der Händler geben muss, wird in der Regel durch eine Versicherung gedeckt, die im Kaufpreis kalkulatorisch enthalten ist.
Im Privatgeschäft die Gewährleistung auszuschließen ist eine Grundregel, die auch in jedem ADAC-Vertragsvordruck enthalten ist.
Letztendlich bleibt beim Gebrauchtkauf immer ein Risiko, das man nicht ausschließen kann.