Motorradpreise mit Goldgräber Mentalität

  • #41

    Kaufst du persönlich bei einem Händler in dessen Geschäftsräumen gilt normales Vertragsrecht und es gibt keinen Widerruf/Rücktritt vom Kaufvertrag solange kein Mangel vorliegt.


    Kaufst du ein Fahrzeug bei einem Händler ausschließlich unter Mitteln der Telekommunikation (Internet, Online-Bestellung usw.) gilt der § 312 c BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312c.html und die nachfolgenden gesetzlichen Auflagen, Informationen der §§ 312 d - g sind zu beachten. Das gilt dann auch für das Widerrufsrecht nach BGB §312g https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html und daraus resultierend der §355 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html


    Fehlt in den Online-Verträgen der Hinweis auf das Widerrufsrecht kann der Rücktritt auch nach Lieferung des Fahrzeuges erklärt werden und zwar für 12 Monate und 14 Tage....


    Das ganz gilt nicht für einen Onlinekauf Privat an Privat (z.B. in unserer Forumsecke)

  • #42

    Wenn er ein guter Händler ist macht er genau das nicht. Schließlich ist er beiden verpflichtet ... und mE und auch aus gesetzlicher Sicht wiegt der Datenschutz höher als das Verlangen des Käufers zu wissen, wer der letzte Halter war.

    BTW ... In Österreich wird schon seit mind. zwei Jahrzehnten nicht mehr eingetragen, wer der jeweils aktuelle Besitzer eines Kfz ist/war ... das macht natürlich auch die Recherche, wieviele Vorbesitzer das Kfz hat schwierig ... die jeweiliegen Namen und Adressen nahezu unmöglich.

  • #44

    Dann weißt Du ja dass eine schlechte Straße oder eine unbefestigte Straße noch immer eine Straße ist und eben kein "Offroad".

    Schon verwunderlich wenn du doch ausgezeichnetes Englisch sprichst .

  • #45

    Tauscht euch bitte per PN über eure Sprachkenntnisse aus. Die nächsten Off-Topic Kommentare wandern in die Tonne.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #46

    Ich kaufe die Katze doch nicht im Sack, ich weiß sogar dass es Händler gibt die dazu fragen, das wenn du ein Moped verkaufst das er auch den neuen Käufer die Adresse weiterleiten dürfen. Musst halt als Verkäufer dazu Unterschreiben lassen was Datenschutz anbelangt.


    Und der was das nicht macht hat sowieso was zu verbergen.


    Da ich schon mindestens 80 Motorräder gekauft und Restauriert habe kann ich dazu einiges erzählen was alles verschwiegen wurde. Schade ist es nur das Ehrlichkeit auch von Verkäufern nicht mehr wahrgenommen wird.


    Die Hauptsache ist doch ich habe jetzt einen Blöden gefunden der das Moped gekauft hat. Es gibt auch Ahnungslose die nicht so viel Ahnung haben von Motorrädern die halt auch nur mal Sonntags spazieren fahren möchten, und genau diese Leute verkauft man die Katze im Sack. Nach mir die Sinnflut.


    Leider ist es so, du und ich werden dies nicht ändern können.


    Ich gebe gerne Auskunft wenn ich ein Motorrad Verkaufte, der mich über den Händler Kontaktierte. Denn ich habe nichts zu Verschweigen, Ehrlichkeit fährt am längsten.


    So meine Meinung, was ihr macht ist mir Egal ich mache solche Deals auf keinen Fall.


    Mann trifft sich im Leben immer zweimal, daher immer freundlich und Ehrlichkeit was sowas anbelangt.


    Manche denken anders als ich, dann ist es halt so, aber eine Freundschaft gibt es dann auch nicht.

    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann.

    Allzeit gute Fahrt wünscht die Africa Twin on Tour.

  • #48

    Wenn ich beim Händler kaufe habe ich Garantie, und privat nur bedingt.

    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann.

    Allzeit gute Fahrt wünscht die Africa Twin on Tour.

  • #49

    Das ist ja dann eine ganz andere Voraussetzung. Wenn ich als Verkäufer gefragt werde ob, und dann meine Zustimmung gebe, dann ist das ja okay. Bei deinem erstmaligen Posting ist das aber so rüber gekommen, als dass du Händler kennst, die das ohne zu fragen weitergeben ... und das wäre für mich nicht okay.

    Wenn ich ein Motorrad jemanden verkaufe, muss ich mit dem eh nicht befreundet sein. Und auch mit anderen Menschen, z.B: hier aus dem Forum muss ich auch nicht befreundet sein. Du wärst wahrscheinlich keiner ... ist aber auch egal, für dich und mich.

    Beim Händler - Gewährleistung AFAIK
    Privat - gar nichts. Zumindest ich schließe beim Kaufvertrag sämtliche möglichen Haftungsansprüche aus, mit dem Vermerk "Gekauft wie besichtigt". Das wäre mMn auch zuviel verlangt, wenn man von privat eine Gewährlseistung einräumen müsste.
    Nach der Vita des Fahrzeugs gefragt gebe ich natürlich alles an positivem und negativem an, was ich weiß. Nachdem ich aber meist ein 2.-7. Besitzer bin, kann ich natürlich nicht sagen was vor meinem Besitz geschehen ist.

  • #50

    Es ist nunmal der typische Interessenkonflikt zwischen Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer denkt, dass er Goldstaub hat und will möglichst wenig Wertverlust haben. Der Käufer will ein Schnäppchen machen und möglichst wenig bezahlen. Daran hat sich seit der Einführung von Geld als Zahlungsmittel nichts geändert.

    Die Gewährleistung, die der Händler geben muss, wird in der Regel durch eine Versicherung gedeckt, die im Kaufpreis kalkulatorisch enthalten ist.

    Im Privatgeschäft die Gewährleistung auszuschließen ist eine Grundregel, die auch in jedem ADAC-Vertragsvordruck enthalten ist.

    Letztendlich bleibt beim Gebrauchtkauf immer ein Risiko, das man nicht ausschließen kann.

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