Alles anzeigenDie Sache ist sehr einfach: Es besteht eine Versicherungspflicht, damit gewährleistet ist, dass Unfallopfer ihre Schäden erstattet bekommen, auch wenn das die finanziellen Fähigkeiten des Verursachers überschreitet. Dieses gesellschaftlich wünschenswerte Ziel wird konterkariert, wenn die Versicherung sich bei jedem Kleinkram wegen angeblich erloschener BE aus der Verantwortung stehlen kann. Deshalb kann sie das - abgesehen von Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auch nicht mehr.
Sie wird zunächst zahlen, sich hinterher das Geld aber wieder zurückholen.