Beiträge von MrGatekeeper

    Genau so sehe ich das auch.


    Es geht ja hier letztlich darum, dass der "Schaden" zur Zufriedenheit des Kunden reguliert wird. Und wenn ich bei dem Händler schon knapp 4 Monate lang nichts erreiche, würde ich nicht noch die Ware zurückschicken... Egal ob ich im Recht bin oder nicht. Wenn er (der Händler) sich an das BGB und die AGB´s etc. halten würde, wäre die Sache ja schon längst erledigt! ;)

    Daher noch einmal die Empfehlung:

    PayPal einschalten und Hersteller informieren. Dem Händler schriftlich eine letztmalige Frist mit genauer Terminbenennung zukommen lassen und auf die Nutzung eines rechtlichen Beistandes verweisen, sollte die Frist unkommentiert verstreichen. Das Ganze per Einschreiben Unterschrift mit Rückschein und der Aufforderung zum Sachverhalt schriftlich Stellung zu nehmen.

    Dann muss man weiter sehen, wie PayPal, der Hersteller und der Händler reagiert.

    Dann wird er weder Ware noch Geld haben. Ist leider so in der Realität und du machst es dir hier zu einfach! Den Anwalt bräuchte er dann so oder so, oder kanns du uns verraten, warum der Händler da auf einmal reagieren sollte? Wenn der Händler eine schnelle Lösung gewollt hätte, hätte er ihm die Rücknahme schon längst angeboten und ehrlich, auf das Unterfangen keine Ware und kein Geld würde ich mich hier nicht einlassen.

    Mahlzeit, so etwas ähnliches habe ich mal erlebt.. allerdings mit einer Uhr. Aber das ist vom Prinzip her ja egal. Im Gegensatz zu dir, habe ich allerings eine RSV, die ich dann auch genutzt habe. Das Ganze ging dann insgesammt über knapp 2,5 Jahre und war jetzt im Februar mit dem Einsatz eines Gerichtsvollziehers zur Eintreibung aller entstandenen Kosten bei er Firma beendet.

    Mir sind letztlich keine Kosten entstanden, hätte also ohne RSV auch funktioniert...


    Für dich persönlich musst du wissen was wichtig ist und dann entscheiden, ob du:

    A) Dein Recht
    Dann würde ich Ihm ein allerletztes Ultimatum stellen (schriftlich per Einschreiben und via Mail), mit dem Hinweis, dass du entweder vom Kauf zurück trittst, oder er innerhalb einer Woche den Austausch vorzunehmen hat. Inkl. Hinweis auf weitere rechtliche Schritte.
    Müsstest dann allerdings auch bereit sein, einen Anwalt aufzusuchen und ggf. Geld in die Hand zunehmen.


    B) evtl. den Hersteller mal direkt kontaktierst.


    C) schriftlich darauf verweist, das du den Mangel gmeldet hast und aufgrund der untätigkeit des Herstellers gezwungen bist, das Produkt zu nutzen und das kein Kostenausgleich deinerseits stattfinden wirst.

    ...persönlich würde ich dir den Weg zum Anwalt raten. Der kümmerts sich und du brauchst nichts weiter tun :)

    Na da schließe ich mich doch glatt mit an lieber Lele :)

    Im Osten der Republik, speziell Mitteldeutschland schaut es ja noch sehr düster aus ?(


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