Zitat von schumnig
na wenn wir uns schon hier so intensiv damit beschäftigen, sollte ein Hinweis auf die je nach Bundesland unterschiedlich bestellten "Technischen Prüfstellen für den Kfz-Verkehr" nicht fehlen, die nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO Änderungsabnahmen und Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis durchführen dürfen.
Desweiteren könnte die Frage aufkommen, inwiefern die 'Offroader' davon betroffen sind? 
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??? Verstehe ich nicht. Die StVZO gilt in allen Bundesländern, weil es Bundesrecht ist.
Es geht auch nicht darum wie fähig oder unfähig oder großzügig oder engstirnig der Prüfer ist.
Es geht schlichtweg um Rechtskonformität. Das muss jeder für sich selbst entscheiden, aber jeder sollte wissen, dass es nicht zulässig ist.
Was ist daran so schwer zu verstehen?