Na dann herzlichen Glückwunsch zur neuen AT!
Wünsche allzeit viel Spaß und gute Fahrt damit!
Hätte es vor drei Jahren schon dieses Blau, anstatt dem Ralley-Rot gegeben, hätte ich mich auch für diese Farbe entschieden .
Gruß aus dem Schwarzwald
Beiträge von tscharlie
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Irgendwie beisst sich die Aussage....
Lg
Micha
Wieso beisst sich die Aussage?
In den rechten Koffer passt nur die eine große Tasche, weil der Koffer durch die Aussparung für den Auspuff kleiner ist.
In den linken (größeren) Koffer passt "zusätzlich" die kleine Tasche dahinter.
Aber es ist richtig: Honda hätte die Taschen besser an die Kofferform anpassen können. Dann würden sie aber seltsam aussehen und das doppelte kosten -
Dann ist es in meinem Fall definitiv ein Fehler der Werkstatt, sollte man eigentlich reklamieren
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Auch von mir noch einen herzlichen Glückwunsch, Dimi!
Das hat deine Tochter echt klasse gemacht, Respekt
Gruß, Karl -
Die GS kann meinetwegen noch 100 weitere Wettbewerbe gewinnen, ich würde trotzdem keine kaufen, da können die Tester noch so lobhudeln.
Mein persönliches Siegermotorrad, und das schönere obendrein, ist seit über 3 Jahren die AT -
Es ist einfach unglaublich, daß solche, angeblich studierte, Ingenieure beim TÜV noch nix wissen über eine seit Jahren geltenden EU-Regelung bezüglich der dauerleuchtenden Blinker.
Von einzelnen Polizeibeamten aus dem Hinterwald ist man das ja schon gewohnt, aber beim TÜV...
Auch für mich ein Grund, daß ich meine Fahrzeuge zur HU in die Werkstatt bringe. Dürfen die sich mit den Prüfern rumärgern und ich muss mich nicht deswegen aufregen -
An der Einfahrt zu unserem Firmenparkplatz zum Beispiel steht außer dem Schild mit Tempolimit 10 km/h noch der übliche Hinweis mit "Befahren für Unbefugte verboten".
Somit wäre das zumindest Hausfriedensbruch.
Mit Erlaubnis der Geschäftsleitung wäre das zwar legal, aber mit Beschwerden von Anwohnern wegen Lärmbelästiung müsste man eventuell rechnen.
Wir wurden schon als Jugendliche mit den Fahrrädern vom Parkplatz einer großen Firma vertrieben mit dem Hinweis wegen "... weil, wenn was passiert..." also Haftungsgründe.
Ich würde solche Fahrübungen nur auf abgelegenen öffentlichen Plätzen machen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter -
Da halte ich mich lieber an mein Getriebeöl
https://www.kopfgetriebeoel.de/ -
Da hilft wohl nur ein Beiwagen, z. B. der Schwenker, damit kannst du wenigstens noch die Schräglagen genießen
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