Beiträge von african biker


    oder so :


    hätte ich im März 2016 in Bitcoin und nicht in die AT investiert, hätte ich spätestens schon beim Kurs von 5000 € die Nerven verloren.
    Dann hätte ich mir erst im Oktober dieses Jahres die Euro4-AT gekauft und zusätzlich noch läppische 162.000 € gehabt.


    Ich hätte mich geärgert, weil der Bitcoin sich anschließend noch verdreifacht hat und ich mir nicht schon vor eineinhalb Jahren die AT gegönnt habe.


    ;)

    https://www.mopedreifen.de/New…otorr%C3%A4der.html?id=24
    Zitat :
    ---------------------------------------------
    Das bedeutet nun im Klartext:


    Reifen mit der alten M&S-Kennung dürfen auf Motorrädern, deren Höchstgeschwindigkeit höher als der Speedindex des Reifen ist, ab dem 01.01.2018 nur genutzt werden, wenn sie vor dem 31.12.2017 produziert wurden, also DOT 2017 besitzen.
    Diese Reifen können dann noch bis 2024 abgefahren werden.


    Reifen mit DOT 2018 und jünger, müssen ab dem 01.01.2018 mindestens den gleichen Speedindex aufweisen, wie der Speedindex, der in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist.
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    Ich teile diese katastrophale Deutung, habe sie aber bis jetzt nur auf mopedreifen.de gelesen.
    Mopedreifen.de hat allerdings mir gegenüber schon seine Inkompetenz bewiesen.

    Mehr Bodenfreiheit, längere Federwege, gerade Sitzbank, bessere Fußrasten ....das kann wohl nicht schaden :roll:
    ...vermisst habe ich es selten. Und um welche Details/Werte handelt es sich hier ?
    Der größere Tank macht Sinn für eine Reiseenduro.
    Throttle by wire möchte ich eher nicht haben.
    Heizgriffe, besserer (aber unschöner) Motorschutz, Li IO-Batterie, Sturzbügel....das haben sich die Erstkäufer bei Bedarf schon besorgt.


    Mag sein, daß mir diese Version (gibt´s die auch in rot oder schwarz ?) noch besser gefällt.
    Bis sie auf den Markt kommt, habe ich aber schon über 2 Jahre lang Spaß mit der 16er gehabt. :dance:
    2018 kann man sich ja schon wieder überlegen, ob man auf die T7 warten will...
    Das Leben ist zu kurz um auf das perfekte Bike zu warten.
    Man muß nehmen, was man jetzt kriegen kann ;)


    Auch das ist wieder teilweise falsch und stellt den Sinn einer Freigabe in Frage.


    Also noch mal : Fast alle grobstolligen Reifen sind nicht für die Maximalgeschwindigkeit der Twin zugelassen. Stichwort "Geschwindigkeitsindex".
    Damit darf man sie eigentlich nicht mit der AT fahren.
    Damit das doch legal geht, hat der Hersteller den Reifen vorschriftsmäßig geprüft und eine Bescheinigung erstellt.


    In dieser steht es dann auch expilizid drin :

    "Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor.
    Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. (§ 19 Abs. 3 Nr.2 StVZO)
    "
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    Und nochmal : In unseren Papieren steht 90/90-21 54H und 150/70R18 70H Geschwindigkeitsindex H = 210 km/h


    Deshalb kann man eben NICHT jeden Reifen aufziehen der z.B. nur bis 160 km/h gegeignet ist. (Wie den hinteren TKC80)
    (auch nicht wenn er rund ist, auf die Felge passt und den richtigen Tragfähigkeitsindex hat und nach Gummi riecht)


    Weiter unten steht dann immer sowas:
    "Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene
    Fahrzeug in unverändertem Originalzustand gemäß dererteilten EG- Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet."


    Wenn ein Hersteller andere Reifenkombinationen freigibt, wird das auch dokumentiert.


    Ich würde daher nicht davon ausgehen, daß man so einfach K60 und TKC80 gleichzeitig fahren darf.
    Nicht mal TKC70 und 80 zusammen.


    Ich weis, daß der TüV und die Polizei das auch nicht genau checken, aber spätestens der Gutachter der
    gegnerischen Versicherung würde nach einem Unfall einen Strick daraus drehen.


    Dass auch Reifen mit dem Index "M" Spaß machen, ist eine andere Geschichte.


    Was ist daran falsch ???
    Du schreibst es selbst :"Grösse, Traglast und Geschwindigkeitsindex müssen passen, Punkt"
    Wenn da was nicht passt (so wie beim TKC und beim K60), gehts eben nur mit Freigabe. (und M+S Kennzeichnung)
    Da nützt es auch nichts, wenn keine Reifenbindung eingetragen ist.
    Punkt. ;)
    Was in diesem Thread mit "Mischbereifung" gemeint ist, sollte klar sein.


    P.S.: Hier im Forum gibt es das Thema "Reifenfreigaben", obwohl bei der Twin keine Reifenbindung eingetragen ist.
    Meinst du, in dem Thread tummeln sich nur Spinner, die alle keine Ahnung haben ?


    Sinnvoll, aber leider nicht zulässig in D. :snooty:
    Reifenfreigaben gelten für Reifenpaarungen


    Ich kenne zwar UBB´s für unterschiedliche Reifenmodelle eines Herstellers, aber es gibt sicher keine
    für den Heidenau (K60) in Kombi mit Conti (TKC.)
    In Deutschland fährst du damit ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz (wenns bei nem Unfall mal auffällt, wärs echt blöd) :roll:


    Ich weis nicht, wie es sich mit Reifen verhält, für die du keine UBB benötigst.
    Möglicherweise ist es legal, eine Kombi unterschiedlicher Fabrikate zu fahren.
    (interessieren mich aber nicht, weils nur Strassenreifen betrifft)