Zu den Reifenfreigaben: wie hier schon richtig geschrieben wurde sind bei Fahrzeugen ohne Reifenbindung..... die Reifenfreigaben nur getestete Empfehlungen der Hersteller, die mit genau diesem Motorrad überprüft und für gut befunden wurden. Wenn du als Nutzer jetzt eine Reifenpaarung ohne Freigabe aufziehst kann man dir dafür erstmal nichts, ....
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Auch das ist wieder teilweise falsch und stellt den Sinn einer Freigabe in Frage.
Also noch mal : Fast alle grobstolligen Reifen sind nicht für die Maximalgeschwindigkeit der Twin zugelassen. Stichwort "Geschwindigkeitsindex".
Damit darf man sie eigentlich nicht mit der AT fahren.
Damit das doch legal geht, hat der Hersteller den Reifen vorschriftsmäßig geprüft und eine Bescheinigung erstellt.
In dieser steht es dann auch expilizid drin :
"Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor.
Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. (§ 19 Abs. 3 Nr.2 StVZO)"
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Und nochmal : In unseren Papieren steht 90/90-21 54H und 150/70R18 70H Geschwindigkeitsindex H = 210 km/h
Deshalb kann man eben NICHT jeden Reifen aufziehen der z.B. nur bis 160 km/h gegeignet ist. (Wie den hinteren TKC80)
(auch nicht wenn er rund ist, auf die Felge passt und den richtigen Tragfähigkeitsindex hat und nach Gummi riecht)
Weiter unten steht dann immer sowas:
"Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene
Fahrzeug in unverändertem Originalzustand gemäß dererteilten EG- Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet."
Wenn ein Hersteller andere Reifenkombinationen freigibt, wird das auch dokumentiert.
Ich würde daher nicht davon ausgehen, daß man so einfach K60 und TKC80 gleichzeitig fahren darf.
Nicht mal TKC70 und 80 zusammen.
Ich weis, daß der TüV und die Polizei das auch nicht genau checken, aber spätestens der Gutachter der
gegnerischen Versicherung würde nach einem Unfall einen Strick daraus drehen.
Dass auch Reifen mit dem Index "M" Spaß machen, ist eine andere Geschichte.