Moin!
Ein Lampenschutzgitter verändert die Ausbeute der Beleuchtungsanlage und ist somit nicht StVO konform:
in den Richtlinien zu § 50 StVO (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht) ist geregelt:
"Die Anbringung von Scheinwerfern gleich welcher Art hinter einem Schutzgitter oder dem Kühlergrill ist nur dann zulässig, wenn die Scheinwerfer durch die Prüfstelle in dieser Anbaulage (Baustellenfahrzeug!) geprüft worden sind und außerdem festgestellt wurde, dass sich die Scheinwerfer auch hinter dem Gitter leicht reinigen lassen."
Bist du mit mehreren Personen Offroad unterwegs und fürchtest, mit Steinen beschmissen zu werden?
LG