Alles anzeigenGewährleistung gibt der Verkäufer, also der Händler. Die Beweislast, dass eine Sache zum Zeitpunkt des Verkaufs fehlerfrei funktioniert hat, kehrt sich nach 6 Monaten um. Das bedeutet, bei jedem Mangel, den du in den ersten 6 Monaten nach Kauf reklamierst (Achtung, Dokumentation!), muss der Händler beweisen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht existiert hat. Ab dem 7. Monat musst du ihm beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorlag. Der Händler ist gesetzlich verpflichtet, dir 12 Monate Mangelfreie Ware zu gewährleisten. Je nachdem, wem von beiden der Beweis gelingt, muss der Händler für Nachbesserung sorgen. Bei deinem Beweis kann dir nur ein unabhängiger Gutachter helfen. Weder der Techniker von Honda, noch der Händler haben ein Interesse daran, interne Kosten zu schlucken. Der Druck der Konzerne ist da leider groß.
Garantie ist etwas, was dir Honda freiwillig gewährt, eine Form von Kulanz,die dir gewährt wird. Da hängt es vermutlich vom Geschick deines Händlers ab, ob er mit seinem Garantieantrag bei Honda etwas locker macht.
Alternativ kannst du natürlich auch Honda und/oder den Händler nach einem Frei-Schein fragen. Sie sollen dir schriftlich bestätigen, dass du die Geräusche bemängelt hast (Datum!), sie dir aber bestätigen, dass diese kein Problem darstellen und auch keine Folgeschäden verursachen können. Es würde mich außerordentlich wundern,wenn du so ein Schreiben bekommst...
Grüße
Dirk
Das mit dem Freischein ist ein guter Punkt, einfach mal den Ball zurückspielen!