Zitat aus dem angehangenem Autorenpapier-Motorradlärm:
"Daneben muss die Halterhaftung, die jetzt schon für Parkverstöße gilt, auf den fließenden Verkehr, also etwa auf zu schnelles Fahren, ausgedehnt werden. Weil Schuld laut Verfassung zweifelsfrei einer Person zuweisbar sein muss, muss der Rahmen des Möglichen ausgelotet werden. Wir unterstützen hier die Forderung des Bundesrates. In jedem Fall soll es aber eine Halterkostenhaftunggeben. Das bedeutet, dassder/die Fahrzeughalter*in die Verwaltungskosten tragen muss, die etwa durch die Ermittlung der Fahrer*innen oder die Erstellung der Bußgeldbescheide entstehen. Außerdem soll ein Bußgeld für den Fall eingeführt werden, dass ein/e Fahrzeughalter*in keine Auskunft über den/die Fahrer*in des Fahrzeugs gibt."
Ich unterstütze folgende Aussage: "Kein Motorrad ist illegal" wenn durch Manipulation keine Erhöhung der Geräuschemission statt gefunden hat. Streckensperrungen für Fahrzeuge durch ein Verbot ab xx dB, obwohl diese Fahrzeuge einen Zulassungszyklus nach den geltenden Gestzen/Vorschriften durchlaufen haben sind für mich willkürlich und illegal.
Jede ISO zertifizierte Firma muss Fachpersonal beschäftigen bzw. die Prozesse so sicher gestalten, das auch fachunkundiges Personal diese Arbeiten ausführen kann. Warum bestehen wir Wähler nicht darauf, das nur Menschen mit abgeschlossener Berufsausbilung uns in Parlamenten vertreten dürfen. Wo bleibt die Forderung, das bei wissentlicher Täuschung über Ausbildungen die sofortige Entlassung mit Verlust sämtlicher, in diesem Zusammenhang stehenden Vergütungen, zu erfolgen hat?
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Moin Berndte,
ich kann den Bezug von Deinem zitierten Text zu Deinem Argument nicht ganz nachvollziehen. Oben geht es um die Hafterhaltung und unten um die Qualifikation der Politiker ... (obwohl ich Dir gar nicht grundsätzlich widersprechen möchte)
Mir gefällt der Passus "Hafterhaltung bei zu schnellem Fahren" überhaupt nicht. Aber ganz sachlich gesehen ist der doch nachvollziehbar. Auch wenn mir deren Aussage nicht passt, muss ich den Verfassern zugestehen, dass sie hier teilweise fachkundig handeln. Wer wissentlich die Identität des Fahrers verschleiert, begehnt nun mal mindestens Beihilfe zur Vertuschung einer Ordnungswidrigkeit. Ich bin kein Jurist, aber die Abwicklung der Bußgeldzahlung wäre dadurch sicher enorm erleichtert (und es träfe auch zu 98% die Richtigen).
Gleichzeitig muss sich der "Angeklagte" in unserem Rechtsstaat meines Wissens nicht selbst belasten. Man muss ihm seine Schuld eindeutig nachweisen, ansonsten gilt die Unschuldsvermutung.
Eigentlich ein spannendes Thema: lasse ich einen Bekannten meine Maschine fahren und der wird geblitzt, müsste ich ihn eigentlich (laut dem Autorenpapier) anzeigen! Werde ich aber selbst geblitzt muss ich micht nicht selbst anzeigen! Jeder weiß dann, dass ich es war, kann es mir aber nicht nachweisen, was Straffreiheit bedeuten würde.
Haben wir Juristen hier unter uns? Liege ich das richtig (auch wenn ich hier laienhaft Begriffe wie "Strafe, Ordnungswidrigkeit, Täterschaft" in einen Topf werfe ...
Falls ja, würde doch die Hafterhaltung gegen Grundrechte verstoßen. Und tut sie dass dan nicht heute schon, wenn sie bei Parkverstößen gilt? Wobei es wahrscheinlich einen Unterschied gibt zwischen Verantwortung für ein Objekt (falsch geparktes Motorrad) und ein Handeln (zu schnelles Fahren). Weiß es jemand?