Man kann es auch übertreiben.......

  • #131

    Das ist schon klar... Nur wenn das Standgeräusch das Einzige ist, was bei einer Kontrolle

    praktisch auch messbar ist, muss es zur Vorort Prüfung halt dieser Wert sein.


    Logisch ist natürlich auch, dass ein Fahrer mit eingetragenen 90db Standgeräusch,

    der im ersten Gang durch die Ortschaft fährt und am Ortsschild bis 12.000 U/min hochdreht

    lauter und nerviger ist als:

    Der Fahrer mit einer 97db Maschine, der in der Ortschaft im fünften Gang fährt und

    vielleicht im vierten Gang gemäßigt nach dem Ausgangsschild sich vom Ort entfernt.


    Genauso, wenn jemand ein Moped mit eingetragenen 95db hat und sich einen

    Zubehörauspuff dran baut. Diese sind bis auf nur gaaaanz wenige Ausnahmen immer lauter.

    Spätestens mit der Zeit, weil viele noch billige Dämmwolle drinnen haben die sich auflöst.

    Der fährt dann auch ganz legal auf den Strecken, die nur bis 95db zugelassen sind.

    Bis zur Kontrolle. Und da sind wir wieder beim Standgeräusch...


    Aber wenn ich mir überlege, wie viele Reportagen über Kontrollen ich gesehen habe,

    wo der db-Eater ausgebaut war. Dann der Polizist: "Haben Sie Ihn dabei?"

    Der Fahrer: "Ja unter der Sitzbank, der ist mir vorhin erst raus gefallen. Aber ich habe Ihn gefunden"

    #Märchenstunde

    Dann darf er Ihn wieder rein schrauben und gut ist. Vielleicht 10€ "Strafe".

    Das Thema wäre so schnell und leicht erledigt, wenn die Kisten sofort still gelegt würden und

    dann eine Strafe zu zahlen wäre, die auch wirklich weh tut. Bei 10€ baut er den db Killer doch

    nach der nächsten Kurve gleich wieder aus.

    So billig wie in Deutschland kommt man in keinem unserer Nachbarländer weg.

    Die Strafen hierzulande sind lächerlich und schrecken null ab.

    Und so lange das so bleibt, bleibt auch der Lärm! Leider...

    Gruß Stivi


    2000 - 2002: Suzuki GS 400 (Bj.1980)

    2007 - 2015: Kawasaki Versys 650 (Bj.2007)

    2015 - 2021: Honda NC 700 D Integra DCT (Bj.2013)

    2020 - heute: Honda CRF 1000 Africa Twin DCT Tricolor in HRC blau (Bj.2019)

    :atblue:

    Mein Revier: Freiburg im Breisgau :hängematte:

  • #133

    blöd ist halt nur, dass ein paar wenige das Image aller ruinieren.


    Jemand der Kohle hat, werden die finanziellen Strafen nicht schrecken. Jemand der finanziell nicht so gut da steht, der hat schon ein ganz anderes Problem, und das nur weil er mal kurz was ausprobiert hat.

  • #134

    Moin,

    ich weiß nicht, ob das tatsächlich so ist. Vor etlichen Jahren haben sie einen meiner Mitarbeiter erwischt. Da hieß es dann auch, haben sie das Ding dabei, oder kann es Jemand bringen?

    Bringen und dann vor Ort einbauen ging. Ups dachte der Kollege, gutgegangen.

    Dan kam es: 175 DM und auch 1 0der 2 Punkte. War dann doch nicht so gut.

    Jetzt der Hammer: Die Fireblad war auf dem Namen seiner Lebensgefährtin angemeldet (die hatten die Motorräder mal getauscht).

    Sie bekam dann die gleiche Post! Der hat zu Hause lange abgewaschen und Staub gesaugt.

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

    Aktuelles Moped: NC750X

  • #135

    ...da wäre es doch viel gerechter, die Karre sofort mal 4 Wochen still zu legen, das trifft den mit Kohle dann genauso hart.

    Aber solange die Polizei vor Ort kaum was ausrichten kann, wird sich daran nix ändern.

    Und bei genau diesen "Kandidaten" an die Vernunft zu appellieren ist genauso erfolgreich wie dem Ochsen ins Horn zu kneifen:confusion-shrug:

    ne Rote 16er mit DCT ; 7 Forumstreffen 2018-2024


    Carpe Diem :at4:


    Δεν ελπίζω τίποτα. Δε φοβούμαι τίποτα. Είμαι λέφτερος.“

  • #136

    BerryBlack nee, man KÖNNTE ja auch Tagessätze-strafen vergeben.


    AT 56 kaum: dann würde man ja 2 Leute für das selbe Vergehen eines Einzelnen bestrafen. Da hat sich in der Überlieferung der Geschichte etwas verändert oder es war nicht in Deutschland. Ansonsten wäre es ein fetter Behördenfehler, gegen den man angehen müsste.

  • #137

    Ne, ist schon richtig. Der Fahrer hätte nicht fahren dürfen, sie hätte ihn nicht fahren lassen dürfen. Ist auch so, wenn man mit einem geliehenem Auto z.B. mit Reifen ohneProfiel fährt.

    Gruß aus Bremen :)


    Hartmut :atrot:




    Man muss auch mal auf Entbehrungen verzichten können. :pommes:

    Aktuelles Moped: NC750X

  • #138

    Ich bin Euch hierzu noch eine Antwort schuldig. Frau Wagner (oder ihr Büro) hat auf meine Anfrage reagiert:


    *** Zitat Anfang ***

    Sehr geehrter Herr Blum,

    vielen Dank für Ihre Mail und für Ihr Verständnis gegenüber den Anwohnern der Motorradstrecken.

    Viele Punkte, die Sie anführen, sehen wir ebenso wie Sie. Wir haben das in einem "Autorenpapier" und in einem Antrag dargelegt.

    Leider ist es so, dass die Herstellung von lautem Gerät in einem Maß verkaufsfördernd wirkt, dass viel Fantasie darauf verwendet wird, Vorschriften zu umgehen und Messmethoden zu fördern, die mit dem realen Fahrbetrieb wenig zu tun haben. Ohne Druck wird sich das nicht ändern.

    Etliche von den Punkten, die sie nennen, haben wir bereits in unseren Papieren aufgegriffen. Bei der Lektüre werden Sie merken, dass wir durch die zahlreichen Verbesserungsvorschläge vermeiden wollen, dass es tatsächlich zu Fahrverboten kommt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Daniela Wagner, MdB
    Sprecherin für Stadtentwicklung
    Mitglied im Verkehrsausschuss
    Mitglied im Bauausschuss
    Stellv. Mitglied im Petitionsausschuss

    *** Zitat Ende ***


    Und die Anhänge der Mail:

    Antrag Motorradlärm.pdf

    Autorenpapier-Motorradlärm End.pdf

    :atblack:

    Aus der Geschichte lernen nur die, die auch lernen wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von macblum ()

  • #139

    Zitat aus dem angehangenem Autorenpapier-Motorradlärm:

    "Daneben muss die Halterhaftung, die jetzt schon für Parkverstöße gilt, auf den fließenden Verkehr, also etwa auf zu schnelles Fahren, ausgedehnt werden. Weil Schuld laut Verfassung zweifelsfrei einer Person zuweisbar sein muss, muss der Rahmen des Möglichen ausgelotet werden. Wir unterstützen hier die Forderung des Bundesrates. In jedem Fall soll es aber eine Halterkostenhaftunggeben. Das bedeutet, dassder/die Fahrzeughalter*in die Verwaltungskosten tragen muss, die etwa durch die Ermittlung der Fahrer*innen oder die Erstellung der Bußgeldbescheide entstehen. Außerdem soll ein Bußgeld für den Fall eingeführt werden, dass ein/e Fahrzeughalter*in keine Auskunft über den/die Fahrer*in des Fahrzeugs gibt."


    Ich unterstütze folgende Aussage: "Kein Motorrad ist illegal" wenn durch Manipulation keine Erhöhung der Geräuschemission statt gefunden hat. Streckensperrungen für Fahrzeuge durch ein Verbot ab xx dB, obwohl diese Fahrzeuge einen Zulassungszyklus nach den geltenden Gestzen/Vorschriften durchlaufen haben sind für mich willkürlich und illegal.


    Jede ISO zertifizierte Firma muss Fachpersonal beschäftigen bzw. die Prozesse so sicher gestalten, das auch fachunkundiges Personal diese Arbeiten ausführen kann. Warum bestehen wir Wähler nicht darauf, das nur Menschen mit abgeschlossener Berufsausbilung uns in Parlamenten vertreten dürfen. Wo bleibt die Forderung, das bei wissentlicher Täuschung über Ausbildungen die sofortige Entlassung mit Verlust sämtlicher, in diesem Zusammenhang stehenden Vergütungen, zu erfolgen hat?

    Gruß Berndte


    Kein Motorrad ist illegal.


    2020 ATAS SD09 DCT

  • #140

    Moin Berndte,


    ich kann den Bezug von Deinem zitierten Text zu Deinem Argument nicht ganz nachvollziehen. Oben geht es um die Hafterhaltung und unten um die Qualifikation der Politiker ... (obwohl ich Dir gar nicht grundsätzlich widersprechen möchte)


    Mir gefällt der Passus "Hafterhaltung bei zu schnellem Fahren" überhaupt nicht. Aber ganz sachlich gesehen ist der doch nachvollziehbar. Auch wenn mir deren Aussage nicht passt, muss ich den Verfassern zugestehen, dass sie hier teilweise fachkundig handeln. Wer wissentlich die Identität des Fahrers verschleiert, begehnt nun mal mindestens Beihilfe zur Vertuschung einer Ordnungswidrigkeit. Ich bin kein Jurist, aber die Abwicklung der Bußgeldzahlung wäre dadurch sicher enorm erleichtert (und es träfe auch zu 98% die Richtigen).


    Gleichzeitig muss sich der "Angeklagte" in unserem Rechtsstaat meines Wissens nicht selbst belasten. Man muss ihm seine Schuld eindeutig nachweisen, ansonsten gilt die Unschuldsvermutung.


    Eigentlich ein spannendes Thema: lasse ich einen Bekannten meine Maschine fahren und der wird geblitzt, müsste ich ihn eigentlich (laut dem Autorenpapier) anzeigen! Werde ich aber selbst geblitzt muss ich micht nicht selbst anzeigen! Jeder weiß dann, dass ich es war, kann es mir aber nicht nachweisen, was Straffreiheit bedeuten würde.


    Haben wir Juristen hier unter uns? Liege ich das richtig (auch wenn ich hier laienhaft Begriffe wie "Strafe, Ordnungswidrigkeit, Täterschaft" in einen Topf werfe ...

    Falls ja, würde doch die Hafterhaltung gegen Grundrechte verstoßen. Und tut sie dass dan nicht heute schon, wenn sie bei Parkverstößen gilt? Wobei es wahrscheinlich einen Unterschied gibt zwischen Verantwortung für ein Objekt (falsch geparktes Motorrad) und ein Handeln (zu schnelles Fahren). Weiß es jemand?

    :atblack:

    Aus der Geschichte lernen nur die, die auch lernen wollen.

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