Alles anzeigenAls Baden Württemberger würde mir das eh nicht anerkannt werden;
was ich voll und ganz nachvollziehen kann!
Auch als Arbeitnehmer kann man es übertreiben..
Meine Meinung!
…es geht nicht ums „übertreiben“! Jede/r ArbeitnehmerIn hat einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Hierbei geht es um die „persönliche Weiterbildung/Weiterentwicklung“ (muß nichts mit dem Arbeitsplatz/den Arbeitsaufgaben zu tun haben). Vielleicht schaust du mal das Bildungsprogramm genauer an und denkst dann vielleicht etwas anders darüber…!?





















