Hallo zusammen,
ich habe gestern Nachmittag mit meinem Honda Händler gesprochen und nachdem er bei der Allianz Versicherung nachgefragt hat, teilte er mir mit, dass das große Kombiinstrument (Touch Screen) bei meiner SD09 nur mitversichert ist, wenn man das „Sicherheits- und Komfortpaket" (für 107 €) zur Garantieverlängerung hinzu bucht.
Das kleine Display unter dem Kombiinstrument kann überhaupt nicht mitversichert werden.
Mir wäre es lieber, ich hätte das ganze schriftlich und nicht nur eine mündliche Aussage.
Auf einer alten Festplatte habe ich inzwischen die angehängten Garantiebedingungen für das Honda Quality Ride gefunden. Ob diese noch aktuell sind und wie die dann ab dem 1.1.2023 aussehen werden, weiß ich nicht. In diesen Garantiebedingungen wird sehr viel ausgeschlossen. Die Bedingung, dass jemand das Motorrad vor Abschluss der Garantieverlängerung auf Funktionstüchtigkeit überprüft, wird bei mir durch die anstehende 1000 km Inspektion erfüllt.
Aus den Garantiebedingungen geht hervor, dass das Honda Quality Ride bei Verkauf an einen privaten Käufer auf diesen Käufer übergeht. Nicht jedoch bei Verkauf an einen Händler. Bei Verkauf an einen Privatmann könnte man so noch einmal ein paar Euro mehr aushandeln. Bei Verkauf an einen Händler geht das nicht.
Den folgenden Paragraf verstehe ich nicht:
„2.6 Der Anspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert des Motorrades,
abzüglich Restwert, zur Zeit des Eintrittes des Garantiefalles
begrenzt. Bei Fahrzeugen die bei ihrer Anmeldung zur
Versicherung älter als sieben Jahre sind, bzw. bei Service-
Garantie und Garantie-Verlängerung ist die Entschädigung auf
2.000.- EUR beschränkt.“
Für mich heißt das, dass meine Anschluss-Garantie (= Garantie-Verlängerung ?!) auf 2.000 EUR beschränkt ist. Für jeden Schadensfall? Oder für die Summe aller Garantieschäden?
Beachtenswert finde ich auch folgenden Punkt:
„4.2. Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend außerhalb des
Landes, in dem es bei Garantiebeginn zugelassen wurde, so gilt
der Versicherungsschutz für alle Mitgliedsländer der Europäischen
Union sowie für die Schweiz und für Liechtenstein für
Reisen von max. 6 Wochen.“
Für Rentner oder Langzeitreisende gilt also, dass sie alle 6 Wochen nach Deutschland einreisen müssen, oder?
Ich bin noch nicht sicher, ob ich die Garantieverlängerung abschließe 
LG.
MapStef
trueadventure.de/forum/core/attachment/60449/
Zusatz: meine Garantiebedingungen sind veraltet. Siehe Beitrag #99 von Manfred. Das sind wohl die z.Z. gültigen Bedingungen.