Natürlich zwinge ich einem verunfallten keinen RTW auf und auch keine behandlung! Klar geregelt ist....unterlassene Hilfeleistung ist strafbar! Wenn ich also anhalte um zu Helfen, ist schon alles gut. Ich muss noch nicht mal Hand anlegen, es reicht wenn ich den verunfallten betreue und/oder baufsichtige. Selbstschutz geht vor fremdschutz! Das bedeutet, ich muss nicht mal aussteigen wenn die Situation für mich unklar und/oder gefährlich ist bzw ich mich selbst gefährden würde! In diesem Fall muss ich allerdings einen Notruf absetzen und so lange vor Ort bleiben, bis Rettungskräfte eintreffen. Das mal Grundsätlich!
In diesem geannten Fall ist rechtlich alles OK denke ich. Eine Rechnung für einen nicht benötigten Rettungswagen gibt es übrigends nicht! Es sei denn es wird mir fahrlässigkeit/vorsatz nachgewiesen! Wenn ich einen Hasen überfahre und dann einen RTW rufe, kann man sich schon nach der Sinnhaftigkeit fragen. Und dann würde es auch konsequenzen haben, zu recht! Da die meisten jedoch keine Ärzte sind und jeder nach bestem Wissen und Gewissen handelt, wird es im normalfall keine Rechnung für den oder einen Einsatz geben!
Ich habe gewisse Grundkenntnisse in diesem Bereich. Ich bin im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätig!
Es wird auch jede Leitstelle am telefon unterstützen wenn man sich unsicher ist!