Unterlassene Hilfeleistung, ab wann ein RTW?

  • #31

    Moin,

    bei Kopfverletzungen egal welcher Art gilt es immer die Leute auf keinen Fall alleine zu lassen, sie also zu überwachen. Kontrollfragen stellen wie Datum, Name, welcher Kanzler oder ähnliches! Immer beruhigend einwirken, also nichts äußern wie "das sieht aber schlimm aus" oder ähnliches! Kopfverletzungen sind nicht immer von aussen zu sehen, das Gehirn kann jedoch anschwellen und es kann Zeitverzögert zur Bewustlosigkeit kommen. Auch Übelkeit und erbrechen können Zeitversetzt auftreten. Lieber ein Anruf mehr als einer zu wenig. Das Unfallopfer erst mal stehen und normal wirken, hat nix zu sagen, sie sind voller Adrenalin. Das erweckt den Eindruck, das alles gut ist!

    Yamaha DT 80 MX, Honda Dominator NX 650, Kawasaki GPZ 1100 UT, Kawasaki KLR 650 Tengai, Honda Pan European ST 1100, Africa Twin 1100

  • #32

    Sorry, aber die Kombination von Schuldfrage und Erster Hilfe geht nicht.

  • #33

    Dieses Thema ist in sich schon sehr vielschichtig.

    Es hängt schon mal davon ab, in wie fern der Helfer die Lage überhaupt beurteilen kann. Davon ist auch abhängig, ob er in der Folge belangt werden kann. Ein Laie (ohne Führerschein und somit ohne Erste Hilfe Kurs) wird wohl nicht so schnell in die Pflicht genommen werden, wie ein Arzt mit Notarztausbildung. Alle anderen Erste Hilfe Ausbildungen sind innerhalb dieses Leistungsbogens je nach Qualifikation, mal höher mal niedriger angesiedelt.

    In dem zuvor geschilderten Fall steht ein Laie mit Erste Hilfe Kurs an einer Unfallstelle und es kommt ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zur Einsatzstelle => somit ist eine höherwertig anzunehmende Hilfsquelle vor Ort. Der Feuerwehrmann sollte die zu ergreifenden Maßnahmen kennen und sofern notwendig dann auch anwenden können. => Der Laie ist somit aus der Entscheidungsfindung raus.

    Zur Frage Rettungswagen oder nicht... das geschilderte Verletzungsmuster "Zähne raus und Schrammen an allen Ecken" lässt von der Kinetik her schon auf die eine oder andere (in den ersten 10 min nicht erkennbare) Verletzung im Verborgenen schließen. => Spricht somit für den Rettungswagen.

    Der Patient hat allerdings kund getan, dass er keinen Rettungswagen haben will. Der Patientenwille ist ein unumstößlicher Fakt, der nicht missachtet werden darf!!! Eine Behandlung entgegen des Wunsches eines Patienten ist Körperverletzung!!

    Jetzt geht es daran, zu erkennen, in wie fern der Patient entscheidungsfähig ist. Bei Kopfverletzungen kann man schon mal eine Gehirnerschütterung begleitend mit Erinnerungslücken im zeitlichen Geschehen ausgehen. => Spricht also für einen Rettungswagen.


    Es gibt also viele Gründe die für ein Eingreifen sprechen und wieder andere Gründe die gegen ein Eingreifen sprechen.


    Mein Ratschlag. Ab dem Zeitpunkt wo ein normaler Verbandkasten eines PKW zur Hilfe nicht mehr ausreicht => wähle die Notrufnummer und hole Hilfe. Die beurteilen die Situation und entscheiden dann alles weitere.

    Was ich damit meine, eine Hautabschürfung kann (mit dem dafür vorgesehenen Inhalt eines Verbandkastens) verbunden werden und privat zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden.

    Zähne die herausgeschlagen sind, sind warm in Flüssigkeit zu lagern und möglichst zeitnah zur Behandlung in eine Kieferchirurgie zu bringen.

    Eine Gehirnerschütterung gehört 24 Std überwacht also zunächst mal ins Krankenhaus.


    Gruß

    Maxor

    Einmal editiert, zuletzt von Maxor ()

  • #34

    Wer für jemand anderes n RTW ruft, bei dem stellt sich die Kostenfrage für Leerfahrten eher nicht


    Wer bezahlt den Rettungswagen?
    Wer zahlt den Einsatz des Rettungsdienstes, wenn es dem Patienten schnell besser geht und die Fahrt ins Krankenhaus nicht mehr nötig ist?
    www.swrfernsehen.de

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

  • #35

    Natürlich zwinge ich einem verunfallten keinen RTW auf und auch keine behandlung! Klar geregelt ist....unterlassene Hilfeleistung ist strafbar! Wenn ich also anhalte um zu Helfen, ist schon alles gut. Ich muss noch nicht mal Hand anlegen, es reicht wenn ich den verunfallten betreue und/oder baufsichtige. Selbstschutz geht vor fremdschutz! Das bedeutet, ich muss nicht mal aussteigen wenn die Situation für mich unklar und/oder gefährlich ist bzw ich mich selbst gefährden würde! In diesem Fall muss ich allerdings einen Notruf absetzen und so lange vor Ort bleiben, bis Rettungskräfte eintreffen. Das mal Grundsätlich!

    In diesem geannten Fall ist rechtlich alles OK denke ich. Eine Rechnung für einen nicht benötigten Rettungswagen gibt es übrigends nicht! Es sei denn es wird mir fahrlässigkeit/vorsatz nachgewiesen! Wenn ich einen Hasen überfahre und dann einen RTW rufe, kann man sich schon nach der Sinnhaftigkeit fragen. Und dann würde es auch konsequenzen haben, zu recht! Da die meisten jedoch keine Ärzte sind und jeder nach bestem Wissen und Gewissen handelt, wird es im normalfall keine Rechnung für den oder einen Einsatz geben!

    Ich habe gewisse Grundkenntnisse in diesem Bereich. Ich bin im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätig!

    Es wird auch jede Leitstelle am telefon unterstützen wenn man sich unsicher ist!

    Yamaha DT 80 MX, Honda Dominator NX 650, Kawasaki GPZ 1100 UT, Kawasaki KLR 650 Tengai, Honda Pan European ST 1100, Africa Twin 1100

  • #36

    Nur der Vollständigkeit halber:


    VOR der 1. HILFE Unallstelle absichern.


    In diesem Fall vieleicht schon durch Verbringen des Unfallopfers von der Fahrbahn und vorheriges Abstellen des Motorrad mit Warnblinker erfolgt.


    Grundsätzlich Eigenschutz beachten.

    Verletzte oder gar tote Helfer helfen niemanden!


    hinzufügende Grüße

    HeinoAT

    Manchmal

    sind es nur ein paar Zeilen die uns den Tag verschönern

    Warme Worte für den ganzen Tag

    Ein kleiner Gruß von ganzem Herzen ❤

    Und zwischen den Zeilen ist ein Zauber verborgen, der aus Wolken Zuckerwatte und aus Sorgen Pusteblumen macht.

  • #37

    Meine ehemalige Nachbarin, eine nicht sehr hübsche Dame mittleren Alters deren Mann Fernfahrer war und deswegen die ganze Woche nicht zu Hause war, hat mal bei mir geklingelt. ich war damals ein gutaussehender (...) Mann mittleren Alters und Single ....


    Da stand sie im Morgenmantel Abends um 20:00 Uhr in meiner Tür, hat sich das Herz gehalten und dabei schwer geatmet.


    Ich habe sie in ihre Wohnung gebracht und und den RTW gerufen.

    Bei der Untersuchung, wo nichts festgestellt wurde, hat sie den Ersthelfer durch zurechtrücken ihres Morgenmantels angebaggert.


    Für mich war es klar: Herz... ich rufe einen RTW.

    Das alles hatte keine Konsequenzen für mich.

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #38

    Na da konnteste aberauch noch Geld sparen. Du konntest dann ja ihr Telefon benutzen :thumbup:

    Wenn es ,... damals war :happy-smileyflower:

    Dinge kommen zurück und sind wieder in. Ich kann es kaum erwarten bis Moral, Respekt und Intelligenz wieder im Trend sind :happy-smileyflower: :teasing-tease:

    Der Kluge ärgert sich über die Dummheiten, der Weise belächelt sie

  • #39

    Naja, sie ist alle zwei Wochen mal zu mir gekommen und hat mit ihrer Verwandschaft in Polen telefoniert.

    Nach 30 Minuten Telefonieren hat sie 50€ liegen lassen. Sie hat auch nach langer Diskussion darauf bestanden. Wohl damit ihr Mann nix mitbekommt.

    Der Anruf war also im Preis inbegriffen...


    Ich habe mir aber nachdem meine Ex hinter mir von einem Transporter abgeschossen wurde angewöhnt immer anzuhalten und zu fragen, wie es geht, wie ich helfen kann.

    Ich schaue nicht weg und fahre weiter.

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

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