Beiträge von Maxor

    Wenn Du im Fahrerhandbuch den Wartungsplan auf S. 254 anschaust ist der Bremsflüssigkeitswechsel bei den Typen ED, II ED und III ED erst bei 12000 km oder alle 2 Jahre vorgeschlagen. Auf S. 256 ist der Wechsel für Typ GS und III GS schon bei 6000 km oder alle 2 Jahre fällig.

    Es besteht die Möglichkeit, dass Du Typ GS hast, oder dein Händler hat in der falschen Liste nachgeschaut.

    Fremdkörper im Tank??

    Ich habe eine Frage bezüglich Tankverunreinigung.

    Ich wollte mit einem Schlauch einer Schüttelpumpe (also für Kraftstoff zugelassen) den Grund des Tankes absaugen (um evtl. vorhandenes Wasser aus dem Tank zu bekommen. Beim Herausziehen des Schlauches wurde vom Einleitblech (scharfkantiger Grat) des Tankes kleine Teile des Schlauches abgezogen und sind unter Umständen im Tank verblieben.

    Wie fein ist der Kraftstofffilter? Was sollte man dringendst tun?

    Ich schwanke zwischen 1. der Kraftstofffilter wird seine Arbeit schon machen und 2. Soll der Tank gereinigt werden?

    Ich hab von Helly Hansen Arbeitskleidung als Regenkleidung. Es hat den Vorteil, dass die elastisch sind und nicht einengen. Dazu kommt dass diese Kleidung (Zweiteiler) für die kleineren Bedürfnisse am Straßenrand sehr angenehm zu händeln sind. Nur darauf achten, dass die Kapuze im Kragen verstaubar ist.... flattert sonst unangenehm im Fahrtwind. Kosten waren für Hose und Jacke jeweils unter 50 €.

    Schön, dass Du es mal so neutral und Wertungsfrei angesprochen hast. Ich glaube, dass man sich immer und überall an Ecken und Kanten des menschlichen Miteinander stoßen kann. Es liegt an einem selber, die Toleranz dafür aufzubringen, was Andere an Einfühlsamkeit missen lassen. Wir Motorradfahrer sind es ja gewohnt die Defizite der anderen Verkehrsteilnehmer zu kompensieren... dann machen wir es hier im Forum halt auch. Sehen wir dem Anderen den "Fehltritt" nach und raffen uns selber zu der Größe auf, darüber hinweg zu blicken... Dann dürfen auch wir selber mal darauf Vertrauen, bei einem Lapsus unsererseits, die Toleranz der Anderen zu erfahren.


    Gruß

    Maxor

    ... diese Aussage ist vielleicht ein klein wenig populistisch und stark verallgemeinernd, aber ich gebe Dir Recht... auf die Produkte aus Bayern kann man sich, in aller Regel, verlassen.


    z.B. auch Motorradkleidung...


    Gruß Maxor

    Dieses Thema ist in sich schon sehr vielschichtig.

    Es hängt schon mal davon ab, in wie fern der Helfer die Lage überhaupt beurteilen kann. Davon ist auch abhängig, ob er in der Folge belangt werden kann. Ein Laie (ohne Führerschein und somit ohne Erste Hilfe Kurs) wird wohl nicht so schnell in die Pflicht genommen werden, wie ein Arzt mit Notarztausbildung. Alle anderen Erste Hilfe Ausbildungen sind innerhalb dieses Leistungsbogens je nach Qualifikation, mal höher mal niedriger angesiedelt.

    In dem zuvor geschilderten Fall steht ein Laie mit Erste Hilfe Kurs an einer Unfallstelle und es kommt ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zur Einsatzstelle => somit ist eine höherwertig anzunehmende Hilfsquelle vor Ort. Der Feuerwehrmann sollte die zu ergreifenden Maßnahmen kennen und sofern notwendig dann auch anwenden können. => Der Laie ist somit aus der Entscheidungsfindung raus.

    Zur Frage Rettungswagen oder nicht... das geschilderte Verletzungsmuster "Zähne raus und Schrammen an allen Ecken" lässt von der Kinetik her schon auf die eine oder andere (in den ersten 10 min nicht erkennbare) Verletzung im Verborgenen schließen. => Spricht somit für den Rettungswagen.

    Der Patient hat allerdings kund getan, dass er keinen Rettungswagen haben will. Der Patientenwille ist ein unumstößlicher Fakt, der nicht missachtet werden darf!!! Eine Behandlung entgegen des Wunsches eines Patienten ist Körperverletzung!!

    Jetzt geht es daran, zu erkennen, in wie fern der Patient entscheidungsfähig ist. Bei Kopfverletzungen kann man schon mal eine Gehirnerschütterung begleitend mit Erinnerungslücken im zeitlichen Geschehen ausgehen. => Spricht also für einen Rettungswagen.


    Es gibt also viele Gründe die für ein Eingreifen sprechen und wieder andere Gründe die gegen ein Eingreifen sprechen.


    Mein Ratschlag. Ab dem Zeitpunkt wo ein normaler Verbandkasten eines PKW zur Hilfe nicht mehr ausreicht => wähle die Notrufnummer und hole Hilfe. Die beurteilen die Situation und entscheiden dann alles weitere.

    Was ich damit meine, eine Hautabschürfung kann (mit dem dafür vorgesehenen Inhalt eines Verbandkastens) verbunden werden und privat zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden.

    Zähne die herausgeschlagen sind, sind warm in Flüssigkeit zu lagern und möglichst zeitnah zur Behandlung in eine Kieferchirurgie zu bringen.

    Eine Gehirnerschütterung gehört 24 Std überwacht also zunächst mal ins Krankenhaus.


    Gruß

    Maxor