Beiträge von Maxor

    Dieses Thema ist in sich schon sehr vielschichtig.

    Es hängt schon mal davon ab, in wie fern der Helfer die Lage überhaupt beurteilen kann. Davon ist auch abhängig, ob er in der Folge belangt werden kann. Ein Laie (ohne Führerschein und somit ohne Erste Hilfe Kurs) wird wohl nicht so schnell in die Pflicht genommen werden, wie ein Arzt mit Notarztausbildung. Alle anderen Erste Hilfe Ausbildungen sind innerhalb dieses Leistungsbogens je nach Qualifikation, mal höher mal niedriger angesiedelt.

    In dem zuvor geschilderten Fall steht ein Laie mit Erste Hilfe Kurs an einer Unfallstelle und es kommt ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zur Einsatzstelle => somit ist eine höherwertig anzunehmende Hilfsquelle vor Ort. Der Feuerwehrmann sollte die zu ergreifenden Maßnahmen kennen und sofern notwendig dann auch anwenden können. => Der Laie ist somit aus der Entscheidungsfindung raus.

    Zur Frage Rettungswagen oder nicht... das geschilderte Verletzungsmuster "Zähne raus und Schrammen an allen Ecken" lässt von der Kinetik her schon auf die eine oder andere (in den ersten 10 min nicht erkennbare) Verletzung im Verborgenen schließen. => Spricht somit für den Rettungswagen.

    Der Patient hat allerdings kund getan, dass er keinen Rettungswagen haben will. Der Patientenwille ist ein unumstößlicher Fakt, der nicht missachtet werden darf!!! Eine Behandlung entgegen des Wunsches eines Patienten ist Körperverletzung!!

    Jetzt geht es daran, zu erkennen, in wie fern der Patient entscheidungsfähig ist. Bei Kopfverletzungen kann man schon mal eine Gehirnerschütterung begleitend mit Erinnerungslücken im zeitlichen Geschehen ausgehen. => Spricht also für einen Rettungswagen.


    Es gibt also viele Gründe die für ein Eingreifen sprechen und wieder andere Gründe die gegen ein Eingreifen sprechen.


    Mein Ratschlag. Ab dem Zeitpunkt wo ein normaler Verbandkasten eines PKW zur Hilfe nicht mehr ausreicht => wähle die Notrufnummer und hole Hilfe. Die beurteilen die Situation und entscheiden dann alles weitere.

    Was ich damit meine, eine Hautabschürfung kann (mit dem dafür vorgesehenen Inhalt eines Verbandkastens) verbunden werden und privat zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden.

    Zähne die herausgeschlagen sind, sind warm in Flüssigkeit zu lagern und möglichst zeitnah zur Behandlung in eine Kieferchirurgie zu bringen.

    Eine Gehirnerschütterung gehört 24 Std überwacht also zunächst mal ins Krankenhaus.


    Gruß

    Maxor

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    Ich habe mir meinen Traum erst erfüllt und bin mit meiner Twinny gerade auf Kennenlernkurs. Ich will momentan kein zweites Mopped. Bei der Frage, welches Motorrad es werden soll ist mir allerdings lange und nachhaltig immer wieder die Triumph Bonneville Speedmaster über den Weg gelaufen... die hat schon Stil und ist ziemlich cool.