Konnt ich selbst noch verschieben ![]()
Alles anzeigendeinem reichen Erfahrungsschatz
ich bin noch längsat nicht fertig diesen bescheidenen Schatz?? noch weiter füllen zu müssen ![]()
Konnt ich selbst noch verschieben ![]()
Alles anzeigendeinem reichen Erfahrungsschatz
ich bin noch längsat nicht fertig diesen bescheidenen Schatz?? noch weiter füllen zu müssen ![]()
Alles anzeigenDas Mädel hat Asbestfinger.
Die Platine jedoch gehört auf eine antistatische, rutschfeste Unterlage.
Die geht nämlich sonst "spazieren".
Außerdem halte ich das Bild für seitenverkehrt.
und, was will die an der Oberseite löten ???
Toi, toi, toi
immer hübsch oben bleiben - nach möglichkeit.
Das mit dem Blinken, und gerade das rechtzeitige Blinken findet meist nicht statt. ![]()
N anblitzen, Lichthupe, führt bei so manchem auch eher zu ner aggressionserhöhung.
Nur hat das im Strassenverkehr so garnix zu suchen.
Oftmals aber auch lassen die sich bei freier Sicht unendlich viel Zeit. Da überlegt das mechanische Hirn noch ob es bei freier Sicht n Überholvorgang starten könnte. Nöööhööö, die warten bis man als Hintermann rauszieht, um dann ebenfalls rauszuziehen. Ohne Blinker, und womöglich ohne blick über die Schulter selbstverständlich ![]()
Alles anzeigenJo, wenn Du Beiwagen hast, bist fein raus, wie bei den Tourenwagen, warum nutzen die eigentlich Karten und Kompass nochmal ? Oder bei der „Paris Dakar“ Origins ?
Die haben das im letzten Jahrtausend aber fein säuberlich in einem Rollstreifen gespeichert.
Alles anzeigenwarum nutzen die eigentlich Karten und Kompass nochmal
Damit die keine Glassplitter vom elektr. Navi ins Auge bekommen ![]()
Alles anzeigenHoffentlich hat der Typ gelernt, dass er nicht bei einem eigenen Fehler auch noch andere beschuldigen kann.
Können schon.
Aber gut das man mit sowas nicht durchkommt ![]()
Wer haftet bei Kollision im Kreisverkehr?
Update vom 4. Novemner: Wer kommt eigentlich bei einem Zusammenstoß im Kreisverkehr für Schäden auf? Auch hier gilt, wie an anderen Stellen im Straßenverkehr: Hat ein Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt anderer missachtet, trägt er die alleinige Haftung. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 917/22), auf den der ADAC hinweist.
Der Fall: Ein Fahrer lenkte seinen Wagen viel zu schnell in einen Kreisverkehr. Er überfuhr die Mittelinsel und geriet links neben eine andere Autofahrerin. Sein Wagen kollidierte mit ihrem Auto. Der Fahrer forderte Schadenersatz: Die Frau hätte die Kollision vermeiden können, wenn sie sich nochmals nach links umgedreht hätte, meinte er. Denn dann hätte sie sein Fahrzeug wahrnehmen müssen. Die Versicherung lehnte die Zahlung aber ab.
Das OLG Koblenz gab der Versicherung Recht. Im Kreisverkehr hat derjenige Vorfahrt, der als Erster die entsprechenden Verkehrszeichen passiert und einbiegt. In dem verhandelten Fall verletzte der Fahrer seine Wartepflicht. Zudem verstieß er auch noch gegen das Verbot, die Mittelinsel zu überfahren. Damit ignorierte er zwei wichtige Verkehrsregeln - und diese Pflichtverletzungen seien erheblich, so das Gericht. Der Mann muss allein haften.
Der anderen Unfallbeteiligten lasse sich kein Schuldvorwurf machen. Im Gegenteil: Sie darf sich vielmehr darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmer, die noch nicht in den Kreisverkehr eingefahren sind, ihr bestehendes Vorfahrtsrecht beachten.
Update vom 2. August: Wer zum Abbiegen ansetzt, darf die Rückschaupflicht nicht vernachlässigen. Kommt es zu einem Unfall mit einem Überholenden, muss der Abbiegende überwiegend haften. Das veranschaulicht ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 118/21), auf das der ADAC hinweist.
Der Linksabbieger war der Meinung, dass der Motorradfahrer bei so einer langen Kolonne nicht hätte überholen dürfen und sah darin eine unklare Verkehrslage. Der Biker wiederum wertete das Abbiegen ohne Schulterblick als entscheidende Ursache für den Unfall. Die Sache ging vor Gericht.
Das Gericht sah die Hauptschuld beim Abbiegenden. Der Motorradfahrer hätte auf der geraden, gut einsehbaren Strecke beim Überholvorgang gut erkannt werden können. Unklar wäre die Verkehrslage nur gewesen, wenn nicht verlässlich zu beurteilen gewesen wäre, was Vorausfahrende tun würden. Zumal der Motorradfahrer schon beim Überholen war, als sich der Autofahrer zum Abbiegen entschloss und den Blinker setzte.
Nicht der Rückschaupflicht nachgekommen zu sein, wog in den Augen des Gerichts so schwer, dass der Autofahrer zu 75 Prozent haften musste. Er hatte demnach damit rechnen müssen, dass sich bei so einer langen Kolonne schon jemand von hinten näherte.
Die 25 Prozent für den Biker resultierten aus der Betriebsgefahr des Motorrades. Das ist laut Definition die Gefahr, die automatisch durch die Inbetriebnahme eines Kfz besteht. Entscheidet ein Gericht für ein Mitverschulden aufgrund der Betriebsgefahr, liege die Haftungsquote meist bei 20 bis 25 Prozent, informiert das Gefunden auf Mobilitätsmagazin
Es wäre fast n prima Video geworden
Falls es jemandem auffällt
Alles anzeigenDank der Vorbereitung und Routenplanung hab ich das dann vor Ort ganz gut im Kopf zum grob orientieren.
Und mir geht es da genauso, ich präge mir die Route ein bzw Teile des Umfeldes.( das geht aber nicht zu 100%) Allein wenn man es schafft zumindest in de Nähe des Zielortes zu kommen,
sind es zumindest Wegweiser die einen weiterleiten. (Wenn man die lesen oder zumindest deuten kann) ![]()
Sicher gibt es auf 90% der Erdoberfläche??, 3 GPS Sateliten die man min empfangen müßte. Aber meine eingangsannahme war ja ; ausfall der eigenen GPS Elektrik. (entwendet, wasserschaden,zerstört, Strom alle)
Und dann ??
Man, (Frau) ist bequem geworden und verläßt sich blind auf das GPS. Aber auch hier sollt man ein Backup haben (Karte)
Nicht gerade in Deutschland, europäischem Ausland evtl schon eher. Denn komisch werden kann es überall mal aus og gründen
Vor 20- Jahren hätte ein Ausfall noch keinen Interessiert
Entwicklung der Handys ist ca 500gr handys, Morola ?? (erstes mini Handy), Klapphandys, Sliderhandys,
und inzwischen Smartphones mit GPSempfänger ab ca 2000er
Oder sieht das jemand anders ?
Jaha, bei den offiziellen Wegen schon. Sicher kein Problem. Oder bis zum nächsten befestigtren Weg in xxkm Entfernung oder so.
Trecker, Geländewagen und auch ATs kommen gut darauf zu recht. N PKW wohl eher weniger
Hier im Umfeld gibt es Wege, wo dich Google niemals hinführen kann.
Und durch Unterholz, mit ner Reiseenduro ?
Die fahbaren Wege siehst du erst wenn du drauf stehst. Und Bauern kennen die wohl auch und nutzen die sogar, ohne GM
Und solche Wege gibt es auch in deiner Umgebung.
Andere Apps, Navis, kennen die meisten davon aber schon. Nur eben GM nicht ![]()