Mein Sohn lebt seit zwei Jahren in Frankreich, er kannte die Regelung mit den Aufklebern nicht.
Nach Rücksprache mit seinen Motorradkollegen kam nur Gelächter auf.
Also, laut seinen neuen Landsmännern gilt diese Regelung nur für Franzosen und wird nur halbherzig und ohne konsequenzen kontrolliert.
Der ADAC schreibt zu diesem Thema:
Spezielle Vorschriften für Helme
"Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung des Kraftrades möglich. Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.04 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/Markierungen versehen sein. Die Regelungen gelten grundsätzlich auch für ausländische Verkehrsteilnehmer."
Es ist wie immer, es wird heisser gekocht als gegessen![]()