Beiträge von Papinator

    Du nimmst als Basis ein Fahrzeug das "nur" über eine nationale KBA Zulassung verfügt und wunderst dich darüber dass die dazugehörigen nationalen Vorschriften eines anderen EU-Landes zur Anwendung kommen.


    Warum verglichst du denn nicht ein Fahrzeug das nach EU-Recht homologiert ist. Ein nach F verkauftes Motorrad von mir (mit EU Homologation) konnte problemlos und ohne Umstände dort zugelassen werden.


    Seit 1999 (Homologationsdatum) ist doch in den Ländern der EU sehr vieles gravierend einfacher geworden.


    Wenn ein Felgenhersteller z.B. ein Frankreich eine nationale Zulassung erworben hat, kann ich damit sogar in DE eine erfolgreiche Zulassung bewirken.


    Man sollte sich vielleicht mal eher die Frage stellen, ob die Anbieter von Zubehörteilen ihren Job nicht so gut machen wie sie es machen könnten. Manchen sagen sich einfach wir machen da nichts, soll jeder alleine schauen wie er zurecht kommt.


    Vielleicht haben sich diese ihre Gedanken gemacht und am Ende die Entscheidung getroffen nichts zu tun, weil der Markt zu klein ist und es sich wirtschaftlich nicht lohnt. Als Dankeschön lassen sie ihre Kunden einfach im Regen stehen.

    Das klappt seit vielen Jahren ganz gut....


    Es gibt hier zwei Punkte zu beachten:


    Versicherungsschutz für das Fahrzeug (Pannenhilfe, Bergung, Abschleppen usw. usw.)


    Hier hilft schlichtweg ein Leistungsvergleich zwischen z.B. ADAC, ACE, Fahrzeugversicherer). Die Unterschiede liegen hier im Detail .... mal hier 100 € mehr fürs Abschleppen, mal dort 15 € für die Übernachtung im Hotel. Da darf man gerne einen Preis-Leistungsvergleich anstellen und berücksichtigen welche Leistungen persönlich wichtiger sind. Innerhalb Europas sind Werkstattleistungen eher nicht mehr das Problem (also z.B. eine defekte Dichtung erneuern). Das klappt innerhalb der EU und Co überall gleich gut. Schlechter ist das bei Unfallschäden oder gar kapitaleren Motorschäden die man vielleicht lieber zu Hause reparieren mag. Mein Schwerpunkt ist daher der Vergleich für Bergungskosten, Abschleppen vor Ort und Überbringung des Fahrzeuges nach Hause und ggfs. Transportkosten des Fahrers nach Hause (Flug, Bahn usw.)


    Mein persönlicher Preis-Leistungsvergleich spricht hier eindeutig für den Autoversicherer und nicht für einen Automobilclub.



    Versicherungsschutz für den Fahrer und Mitfahrer


    Diesen Posten sollte man durchaus getrennt beachten. Im EU Ausland ist es mit Ausnahme einer Erstversorgung nicht unbedingt erstrebenswert die kleinen regionalen Krankenhäuser mit seiner Anwesenheit zu beglücken. Und zwar egal ob es sich um einen Blinddarm, eine massive Zerrung beim Sprung in den Pool oder einen Unfall handelt.


    Dabei gibt es einige wichtige zu beantwortende Fragen:

    Wo ist der Versicherungsschutz gültig, sind meine Reiseländer abgedeckt?

    Wie lang darf ich unterwegs sein (Reisedauer)

    Welche Leistungen sind mit wichtig (Einzelzimmer, Rücktransport, Übersetzungshilfe vor Ort usw.)


    Oftmals, nicht immer, ist eine private Auslandskrankenversicherung hinsichtlich der Leistungen deutlich umfangreicher als die Leistungen eines Automobilclubs. Das macht sich auch im Preis bemerkbar.


    Untergeordnet aber nicht ganz wertlos sind die sonstigen Leistungen eines Automobilclubs

    Will ich eine Clubzeitschrift lesen - was ist sie mir wert?

    Will ich eine juristische Unterstützung durch den Automobilclub oder habe ich ohnehin eine Rechtschutzversicherung?

    Brauche ich eine 08/15 Routenplanung durch den Automobilclub?



    Wenn man sich ein paar Minuten Zeit nimmt, findet man sowohl für den Auslandskrankenschutz als auch für die Leistungen rund um das Fahrzeug sein persönliches Leistungsprofil und kann damit auch den Dienstleister auswählen.


    Pauschalierungen für oder gegen einen bestimmten Dienstleister sind immer mit der dazugehörigen Vorsicht zu genießen, da es oftmals zu den (hoffentlich) überwiegenden positiven Rückmeldungen natürlich auch die entsprechenden (hoffentlich wenigen) negativen Rückmeldungen gibt.


    Wer mich fragt würde immer von mir die Info erhalten, geh wohin du willst, aber mach einen Bogen um den ADAC... die können keinen Rücktransport organisieren, lassen dich alleine im Regen stehen, müssen verklagt werden damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen. Alle Erfahrungen natürlich belegbar aber natürlich auch historisch uninteressant. Ein typischer Einzelfall halt, den man nicht pauschalieren sollte.


    Was man pauschalieren sollte ist die Empfehlung, ohne Emotionen, den eigenen Versicherungsbedarf festzulegen und die dazu wichtigen Leistungen eines Versicherers (auch beim Automobilclub ist es letztendlich eine Versicherung die man abschließt) zu definieren und zu vergleichen.

    Mea Culpa - Sorry du hast Recht.


    2 Stück sind im Fahrzeug verbaut, 2 x 2 Stück stehen auf der Rechnung --> beim FHH reklamieren!!

    Es geht hier ja wohl um den eigenständigen Rad- und Ausbau wie er u.a. auch in der Bedienungsanleitung beschrieben ist und um eine Reifenmontage in irgendeinem Reifenfachbetrieb.


    Beides ist Garantieunschädlich solange die Reifenmontage fachgerecht (also z.B. felgenfern) erfolgt und der Radaus- und Einbau entsprechend der Anleitung in der BA erfolgt.

    Die ist doch nur mit 2 St aufgeführt..... da das Teil einzeln verkauft wird, 2 x im Fahrzeug verbaut ist, ist doch alles ok