Beiträge von Papinator

    Mea Culpa - Sorry du hast Recht.


    2 Stück sind im Fahrzeug verbaut, 2 x 2 Stück stehen auf der Rechnung --> beim FHH reklamieren!!

    Es geht hier ja wohl um den eigenständigen Rad- und Ausbau wie er u.a. auch in der Bedienungsanleitung beschrieben ist und um eine Reifenmontage in irgendeinem Reifenfachbetrieb.


    Beides ist Garantieunschädlich solange die Reifenmontage fachgerecht (also z.B. felgenfern) erfolgt und der Radaus- und Einbau entsprechend der Anleitung in der BA erfolgt.

    Die ist doch nur mit 2 St aufgeführt..... da das Teil einzeln verkauft wird, 2 x im Fahrzeug verbaut ist, ist doch alles ok

    Steht doch nichts von einer ABE dabei..... echte Markenqualität made in China..... denn diesen Makrenhersteller GFYSHIP kennt man doch sicher aus allen Tests.....


    Geht zu eurem Händler und lasst euch dort die passenden Beläge verkaufen.....

    Anhand der Artikelnummer lässt sich problemlos der Zusammenhand mit OEM Teilen herstellen. Der Kettensatz ist z.B. OEM Honda. Einfach mal die Artikelnummer in Google eingeben und danach suchen.

    OEM Nummern als Artikelnummern dürfen nur dann verwendet werden, wenn es OEM Teile sind

    Algerien, Motorrad nach Kabelbrand fahrunfähig, ADAC sagt Abholung zu, abgeholt wurde das Motorrad an der Polizeistation nie... ADAC erfolgreich verklagt


    SR 500 nach Kontakt mit Esel in der Sierra Nevada mit krummer Gabel, eine E-Teile in Spanien verfügbar, lt ADAC sollte das Motorrad als Handgepäck mit der Bahn aufgegeben werden


    Volkswagen Getriebe defekt, AT-Getriebe wurde vom ADAC per Flugzeug angeliefert, Abwicklung ok


    Mazda - Batterie defekt, HUK Schutzbrief, Hilfe zum Fremdstart wurde nach 20 Minuten gegeben incl. Begleitung zur nächsten Werkstatt


    ADAC Mitgliedschaft nicht mehr vorhanden, da Leistungen des Autoversicheres gleichwertig.

    Auslandskrankenversicherung ohnehin privat und unabhängig vom Auto vorhanden.