Wenn z.B. bei einer normalen Verkehrskontrolle auf dem sichtbaren Navibildschirm das Symbol der App oder einer Blitzerstelle sichtbar ist, ist ein hinreichender Tatverdacht mit der Möglichkeit der Beschlagnahmung/Sicherstellung gegeben.
Wenn z.B. kurz vor einer Blitzerstelle die Geschwindigkeit "schlagartig" reduziert ist, ist ebenfalls ein hinreichender Tatverdacht gegeben.
Es gibt einige Gerichtsurteile aus der Schweiz dazu. Alles völlig legal - sogar in DE ist damit einer Sicherstellung z.B. eines Handy möglich.
Wenn du den "Wunsch" (=Sicherstellung) des Polizisten nach freiwilliger Aushändigung verweigerst, folgt dann halt die Beschlagnahmung (zwangsweise Aushändigung)....
Bevor hier gleich die große Entrüstung beginnt - wir reden schon über eher ungewöhnliche Fälle. Da müsste das Kontrollorgan schon bewusst auf der Suche nach etwas sein. Normale Urlauber oder auch Anwohner dürften davon eher nicht betroffen sein. Oftmals wird der Blick auf den Monitor auch nicht so streng sein, besonders wenn die evtl. Geschwindigkeitsüberschreitung am Ende auch nur fahrlässig war.
Wenn das ganze aber in Richtung "Raserei" geht ist aber vielleicht auch der Ehrgeiz beim Kontrollorgan geweckt.