Beiträge von Papinator

    Du musst dich dann aber schon ein bisschen beeilen wenn du ein Fahrzeug haben möchtest, das zumindest in Europa montiert wird.... (Honda 2-Räder mit Zulassung in DE stammen nach Schlüsselnummer aus 9 Ländern...)


    KTM verlagert nach China und Indien: KTM baut bis zu 300 Stellen ab
    Pierer Mobility, die Konzernmutter von KTM, baut bis zu 300 Stellen in Österreich ab und verlagert Produktion und Entwicklung nach China und Indien.
    www.motorradonline.de

    Jein - es gibt in der ECE R168 Ausnahmen für Kleinserien. Unter den Krafträdern bedeutet das 75 Einheiten jährlich. Damit werden Zulassungsverfahren etwas einfacher - aber bei 75 Einheiten ist ein europaweiter Vertrieb natürlich nicht möglich.


    Am Ende wird nach der Kleinserien-Homologation eine nationale Zulassung ermöglicht die aber auch nur im ausstellenden Land gültig ist. Auf Antrag kann danach für diese 75 Einheiten förmlich bei jedem Land der EU beantragt werden die nationale Zulassung auch im jeweiligen Land anzuerkennen. Da ist dann innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden ob z.B. in DE die nationale Kleinseriengenehmigung aus IT anerkannt wird. Also wenn jemand (= Importeur) Geld in die Hand nehmen will und dann für eine Handvoll von Fahrzeugen den Aufwand treibt.....

    Aber natürlich - jedes Unternehmen muss heute kostenoptimiert arbeiten. Niemand wird eine H7 Passung herstellen, wenn eine "Wurfpassung" genügt....


    Man sollte den Blick von den Kosten (es gibt keine nennenswerte Unterschiede zwischen einem Schrägschulterlager und Kegelrollenlager) auf die übrigen Eigenschaften der gewählten Lager werfen.


    Drehzahlfestigkeit spielt beim LKL keine Rolle, Steifigkeit der Lagerschalen sicherlich, Verformung der Lagerschalen ebenfalls, Übertragung von Kräften ebenfalls, Möglichkeit der Lagervorspannung und und und....


    Bei Kegelrollenlager wird immer wieder der Vorteil der Lebensdauer genannt (korrekterweise).


    Diesen Vorteil erkauft man sich beim Kegelrollen-LKL aber auch mit Nachteilen. Die reproduzierbare Einstellgenauigkeit liegt deutlich niedriger (zwischen spielfrei und zu fest angezogen gibt es nur einen schmalen Grat); die bei LKL möglichen Wandstärken und damit mechanische Beständigkeit der Lagerschalen liegt bei LKL niedriger (wie rund muss der Lagersitz im Rahmen sein und wie dick müssen die Wandstärken der Lagersitze sein) die eingeklebten Untermaßschalen von Emil Schwarz haben ihren Ursprung in dieser Problematik;


    Ein weiterer Punkt liegt in der möglichen Vorspannung der beiden Lager zueinander (dämpfende Wirkung) die bei Kegelrollenlager schlechter einstellbar ist.


    Es darf ja jeder frei wählen.... in der OEM Herstellung und im Reparaturfall. Aber man sollte sich halt darüber im klaren sein wenn man sich für Lösung A entscheidet hat man die Vorteile der Lösung B nicht.....


    Wenn ein Lenksystem Shimmy aufweist (das nicht auf Unrundheit von Reifen und Rad) zurückzuführen ist) sondern in nicht passenden Eigenfrequenzen besteht kann das Lenksystem durch Veränderung von Massen (hier das letzte Beispiel mit den doppelten Lenkergewichten) oder in der Dämpfung des Lenksystems (hier korrekte Vorspannung des LKL) beruhigt werden.

    Bei den im Motorradbereich häufig verwendeten Kegelrollenlagern ist es kaum möglich bei der Einstellung mit Drehmomenten zu arbeiten. Der Grat zwischen "spielfrei" und "ausreichende Vorspannung" ist recht schmal.

    Die verwendeten Schrägschulterlager bei Honda erlauben eine Einstellung übers Drehmoment recht genau. Wird bei anderen Modellen auch genutzt um Shimmy und z.T. sogar KickBack zu beeinflussen.


    Wenn sich die Schrägschulterlager minimal gesetzt haben, kann es jedoch passieren dass trotz spielfreier Einstellung die Vorspannung zu gering ist und das entstehen von Shimmy begünstigt wird (weniger Dämpfung im Lager). Freundlicherweise hat Honda die Prüfung der Vorspannung nicht mehr im WHB berücksichtigt und eine reine Drehmomentangabe für Lager usw. verwendet.


    Aber wenn man weiß wie es geht und eine Zugwaage hat, kann man ja auch selbst....

    Alle anderen können sich bei Überlassung/Verkauf eines Fahrzeuges ja schriftlich bestätigen lassen, dass die BA übergeben, gelesen und verstanden wurde... um die vielen Konjunktive (könnte... evtl..... vielleicht...) zu umgehen. Man könnte auch einfach drauf warten bis die Witterung den Aufkleber entfernt... dann ist das ganze keine vorsätzliche Veränderung und man wird auch nicht zum Quasihersteller.

    Wenn das Motorrad übrigens aus der Werkstatt-Inspektion ohne neue Aufkleber rauskäme, könnte man sich auch bei der Werkstatt beschweren.... wäre vermutlich aber der einzige und müsste doch mit einem Hausverbot rechnen.... :)


    Aber dieses Thema ist wohl nicht wirklich im Mittelpunkt. Sampleman wollte ja nur wissen, auf welcher Basis die Warnaufkleber oder Warnhinweise erstellt werden. Das Thema ist durch.

    Was für DICH persönlich nötig ist oder nicht, darfst du gerne für dich entscheiden - Dein Ding.


    Ein Hersteller muss aber nach Vorschriften handeln und dabei den nach Risikoabwägung denkbaren DAU berücksichtigen. Tut er das nicht, dann muss er sich möglicherweise die Haftungsfrage stellen.


    Wenn man Aufkleber entfernt (darf man natürlich) und dabei Warnhinweise entfernt ist das unkritisch solange kein Dritter damit umgeht. Tut das ein Dritter läuft man durch die Veränderung (fehlende Warnaufkleber) in Gefahr, möglicherweise zum Quasihersteller zu werden und es könnte geprüft werden, ob derjenige der Warnaufkleber entfern hat die Haftung bei einem Personenschaden übernehmen muss.