Alles anzeigenEine "Tour unter Freunden" fällt unter den normalen, freien Individualverkehr.
- Wer sich privat zusammenschließt, um die Gegend zu erkunden, führt keine „organisierte Veranstaltung“ im Sinne des Landesgesetzes durch.
- Es gibt in diesem Beschluss keine Klausel, die das private, individuelle Befahren der Pässe mit dem Motorrad generell untersagt.
Auf der offiziellen Seite findet sich:
Hinweise auf eine organisierte Veranstaltung können insbesondere sein: eine Einladung oder öffentliche Bewerbung, ein festgelegter Treffpunkt, eine vorgegebene Route, ein Zeitplan, eine Anmeldung, Teilnahmebedingungen, eine gemeinsame Route, eine Begleitorganisation, eine gemeinsame Etappenplanung oder ein sonstiger erkennbarer Veranstaltungsrahmen.
Damit reicht es, hier im Forum zu schreiben:
"Ich fahre morgen durch Südtirol, wer mag, trifft sich mit mir um 10 Uhr am Parkplatz XY"
Und schon fällt es streng genommen unter das Verbot...