Hi,
Ich würde persönlich bei der Behörde auftauchen und den Sachverhalt vortragen und fragen an wen Du Dein Anspruchsschreiben senden sollst. Gleichzeitig erfrage bitte direkt, und diese Auskunft müssen Sie Dir geben, ob und bei wem die Gemeinde oder Behörde Haftpflichtversichert ist und wie die Vertragsnummer lautet.
Deinen Anspruch würde ich direkt an den Versicherer stellen. Sollten Sie Dir keine Auskunft geben, mache die Ansprüche direkt gegen den Leiter der Behörde schriftlich geltend (immer Einschreiben Rückschein).
Parallel eine Anzeige wegen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ gegen die Behörde. Die kann dann im Innenverhältnis die Strassenbaufirma in Regress nehmen oder Ihren eigenen Bauhof.
Einen Anwalt würde ich erst mal Außen vor lassen, da weiß man nie ob die dann Deine Anwaltskosten mit übernehmen.
Gruß
Keeper