Alles anzeigenMoin;
wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe, würde ich in diesem Fall unbedingt vom Anwalt meine Forderungen anmelden.
Einen Kostenvoranschlag bzw. Gutachten würde ich sofort machen lassen.
Es wird sicherlich eine nicht unerhebliche Summe dabei zusammen kommen.
Ich würde diese Summe nicht selbst aufbringen wollen.
Auch für weitere gefährdete Biker, wäre diese Anzeige wichtig.
Liebe Grüße
franky
Hi,
Vorsicht mit dem beauftragen von Gutachtern. Wer bestellt zahlt Ihn auch. In der Regel bestellt der Beklagte (also die Haftpflichtversicherung der Gemeinde oder der Firma) den Gutachter. In Absprache hat man ein Vetorecht wenn man den beauftragten oder angebotenen Gutachter nicht will.
Gruß
Keeper