Bin innerorts bei Fuhren Richtung Innertkirchen 6km/h zu schnell gefahren...(124,75 euro) hab gelesen dass die Schweizer bei uns wegen fehlender abkommen nichts vollstrecken können, was würdet ihr mir raten...Danke
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Nachdem Du hier im Forum, welches ja auch öffentlich ist, zugegeben hast (so werden es die Gerichte sicherlich lesen), dass Du es warst, wirst Du, wenn Du bald wieder in die Schweiz möchtest, auch zahlen. Wenn Du nicht zahlst passiert Dir solange nichts, bis Du abgeurteilt bist. D.h., du kannst jetzt jederzeit fahren, ohne die Buse zu begleichen. Bekommst Du aber Dein Urteil, welches -siehe Eingangszitat- nun bei Nichtzahlung in der Wahrscheinlichkeit erheblich gestiegen ist, hast Du, je nach Schwere des Urteils 3 - 10 Jahre Zeit auf die Verjährung zu warten. Aber selbst dann, wenn sie Deiner vor Ablauf der Verjährung habhaft werden, hast Du immer noch die Gelegenheit nicht zu zahlen, sondern ersatzweise ein paar Tage in netter Gesellschaft und geregelter Vollverpflegung zu verbringen.
Die Strafverfolgung in der Schweiz wird meines Wissens so um die 500-750 Franken aufrufen, die zur jetzigen Buse hinzukommen - quasi weil Du Dich gewehrt hast. Bei ca. 1.000 Franken kannst Du mit 2-4 Tagen ersatzweiser Haft rechnen, je nachdem wie der Richter/die Richterin zu Dir steht.
Bei der Abstimmung wäre meine Entscheidung a)