Alles anzeigen§19 (4) Satz 1 u. 2 StVZO regelt das Mitführen und Vorzeigen von ABE bzw. Teilegutachten. Eine Form ist nicht vorgeschrieben.
Schon mal „Achtung Kontrolle“ Videos mit den bayerischen Moped Bullen gesehen? Ist ihr Steckenpferd die ABE in Papierform vorgelegt zu bekommen. Sonst legen sie eiskalt still. Genauso wie sie Dutzen, die große Sorge über den fehlenden Reflektor hinten äußern und dann noch die Leute unterschreiben lassen was sie so alles „verbrochen“ haben. Widerspruch damit ausgeschlossen.
Es gibt natürlich wie überall solche und solche, wenn du an einen hochnäsigen Wachtmeister gerätst kannst du ohne die richtigen physischen Papiere nix machen. Oder eben alles eintragen lassen…