Beiträge von woid4tler

    Das ist ja dann eine ganz andere Voraussetzung. Wenn ich als Verkäufer gefragt werde ob, und dann meine Zustimmung gebe, dann ist das ja okay. Bei deinem erstmaligen Posting ist das aber so rüber gekommen, als dass du Händler kennst, die das ohne zu fragen weitergeben ... und das wäre für mich nicht okay.

    Wenn ich ein Motorrad jemanden verkaufe, muss ich mit dem eh nicht befreundet sein. Und auch mit anderen Menschen, z.B: hier aus dem Forum muss ich auch nicht befreundet sein. Du wärst wahrscheinlich keiner ... ist aber auch egal, für dich und mich.

    Beim Händler - Gewährleistung AFAIK
    Privat - gar nichts. Zumindest ich schließe beim Kaufvertrag sämtliche möglichen Haftungsansprüche aus, mit dem Vermerk "Gekauft wie besichtigt". Das wäre mMn auch zuviel verlangt, wenn man von privat eine Gewährlseistung einräumen müsste.
    Nach der Vita des Fahrzeugs gefragt gebe ich natürlich alles an positivem und negativem an, was ich weiß. Nachdem ich aber meist ein 2.-7. Besitzer bin, kann ich natürlich nicht sagen was vor meinem Besitz geschehen ist.

    Wenn er ein guter Händler ist macht er genau das nicht. Schließlich ist er beiden verpflichtet ... und mE und auch aus gesetzlicher Sicht wiegt der Datenschutz höher als das Verlangen des Käufers zu wissen, wer der letzte Halter war.

    BTW ... In Österreich wird schon seit mind. zwei Jahrzehnten nicht mehr eingetragen, wer der jeweils aktuelle Besitzer eines Kfz ist/war ... das macht natürlich auch die Recherche, wieviele Vorbesitzer das Kfz hat schwierig ... die jeweiliegen Namen und Adressen nahezu unmöglich.

    Diese Legende kann ich bestätigen. :lachen:

    Aber es ging darum, dass ich VOR Ankauf eines neuen Motorrades ein anderes verkaufen soll ... es stehen noch immer beide in der Garage. 8-)

    Ich frage mich gerade ob die Polizei in der Schweiz und anderswo befugt ist bei einer normalen Verkehrskontrolle/Anhaltung wegen zu schnell fahrens einfach das Smartphone des Überprüften/Angehaltenen an sich zu nehmen und die Apps zu kontrollieren.
    Wann liegt ein begründeter Verdacht vor, dass in der Schweiz die Polizei auf das Smartphone zugreifen kann?

    Ich kann mir das nur schwer vorstellen, dass das rechtens ist.

    Hier in Österreich würde ich ein derartiges Ansinnen eines Polizisten ablehnen und es ggf. auf eine Anzeige ankommen lassen.

    Quickshifter/Blipper erzeugen je nach Funktionsweise beim Beschleunigen gerne mal solche Knaller/Fehlzündungen.
    Kann man mit weniger energischem beschleunigen minimieren. Ob der AT-QS davon betroffen ist kann ich mangels Erfahrung nicht sagen.