Das finde ich interessant...
(1a) blablabla... Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Mach ich aber. Wenn ich die erste Ausfahrt wieder raus fahre. Denn sonst hab ich keine Chance den anderen zu zeigen das ich den Kreisverkehr gleich wieder verlassen will. Aber okay...
Eigentlich könne man alle Paragraphen streichen.
Es reicht der hier:
§1 Grundregeln
1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Also merkt es euch!
Platz für mich!! 