Beiträge von jogie63

    Hallo,


    ist ja schon etwas älter...

    Ich habe auch einen CLS montiert. Gibt es eine Möglichkeit eine Doppeldüse anzubauen? Kann ich da einfach eine nehmen und den Schlauch an die Düse machen?

    Und Du kommst jetzt erst damit?

    Ich musste mit Marlen am Freitag noch kurz zu Tante Louise fahren, weil ihre Stiefel den Geist aufgegeben haben.

    Wenn ich das gewusst hätte.....

    Das Problem ist einfach, das die Hersteller so manches Leuchtgimmick durch die Zulassung bekommen und wenn man sowas selbst mach wird man mit Geschrei und Schande vom TÜV Parkplatz gejagt (und dabei mit Katzensch..ße beworfen).


    Und das die Rennleitung da nicht immer alles weiss, möchte ich denen nicht verübeln.


    Ich hatte Sonntag die Ehre kurz hinter ner neuen BMW GS herzufahren. Er hat dann über Sperrflächen überholt und mich abgehängt.

    Die Blinker in Verbindung mit den Rück- und Bremslichtern sind Mist und nicht klar zu erkennen.


    Aber wir könnten da stundenlang über Hersteller Irrwege debattieren. Der Honda Planer / Designer / Chef, der die Bedienung für die AT für Serienreif freigegeben hat, gehört gekreuzigt.

    Jein.

    Aus dem ERGO Portal:


    Es kommt darauf an

    Ob aber eine Nacherfüllung auch zum Neubeginn der Verjährungsfrist führt, ist eine Frage des Einzelfalls. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kommt es nämlich darauf an, ob Sie die Reparatur oder auch den Austausch als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers ansehen können. Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder Ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für 2 Jahre.

    Reine Kulanz

    Haben Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, wird es schwieriger. Es kommt dann beispielsweise auf Umfang, Dauer und Kosten der Reparaturarbeiten an. Besonders umfangreiche und kostspielige Arbeiten deuten eher auf ein Anerkenntnis der Nacherfüllungspflicht hin. Kleinstreparaturen oder der Austausch günstiger Ersatzteile sprechen eher für eine Kulanzlösung. Hat der Verkäufer die Mängelbeseitigung ausdrücklich aus reiner Kulanz übernommen oder um einen Streit gütlich zu beenden, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.


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    Also ich gehe mal davon aus das es sich hier um eine größere Reparatur handelt. Dann ist das keine Kulanz, sondern eine Anerkennung der Mängelbeseitigungspflicht.

    Oder wie seht ihr es?