Wohl hat auch niemand Garantie, Gewährleistung und 'Zwangsimpfung' in einen Topf geworfen.
Ich kenne jetzt nicht 100%ig die Gesetzgebung, da ich da nicht mehr so tief drin bin, aber
Gewährleistung: durch den Gesetzgeber vorgegeben Sachmängelhaftung, die jeder Verkäufer an den Privatkunden geben muss. Ein Ausschluß dieser Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Im erstnen Jahr muss der Verkäufer beweisen, das der Fehler nicht da war. Im zweiten Jahr muss der Kunde beweisen, das der Fehler beim kauf vorhanden war.
Nicht vergessen: das ist zwischen Verkäufer (Händler) und Käufer. NICHT zwischen Hersteller und Käufer!
Garantie: durch der Hersteller freiwillige Sachmängelhaftung, die entsprechend auch eingeschränkt sein kann. Z.B. (fiktiver Blödsinn und unnütze Garantie die Honde so nie gegegeben hat, aber die gut klingt) Honda bietet für die AT 15 Jahre volle Garantie. Im Kleingedruckten steht dann: gegen Durchrosten der Ölablassschraube.
Nein, ich will Honda nicht sowas unterstellen und es soll nur ein überzogenes Beispiel sein