Nagelneue Africa und Inspektion selber machen?

  • #31

    Hat dir schon mal jemand gesagt, daß dieser Ton nicht in dieses Forum passt?

    Meinungsverschiedenheiten kann man haben, aber die sollte man in einem

    respektvollen Ton rüberbringen. Just my 2 cents.

    Das perfekte Symbol unserer Zeit ist der Laubbläser.
    Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen ohne es zu lösen,
    benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm.

  • #32

    ...es muss kein FachHÄNDLER sein - die Wartungsarbeiten müssen fachgerecht und nach Werksvorschrift durchgeführt werden. Ich bin Meister, kenne die Werksvorgaben und kann Wartung/Reparatur selbst durchführen. Die Garantieantragstellung/Kostenerstattung muss über einen FHH beantragt werden. mein altes Netzwerk ist auch noch so gut, dass ich über Änderungen gegenüber dem WHB informiert bin. (Voraussetzung für fachgerechte Ausführung)

  • #33

    Prinzipiell bin ich der Meinung das Du das machen kannst vom fachlichen Wissen, ABER:

    Der Hersteller legt Dir da sicher noch ein paar Steine in den Weg, die Du als 'freier' Fachmann eben nicht so einfach überwinden kannst.


    Wobei die böse EU, soviel ich weiss, dem Gebaren der Hersteller einen Riegel vorgeschoben hat.

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #34

    Ganz realistisches Beispiel: Die Toyota Relax-Garantie. Sie entspricht im Groben dem Umfang der normalen Werksgarantie. Voraussetzung ist aber, dass der Wagen dem Service-Intervall entsprechend im einer Toyota-Fachwerkstatt (also nur dort) gewartet wurde. Verlängert sich nach jedem Service um ein Jahr und gilt bis maximal 15 Jahre und max. 250.000 km. Die Intention ist klar: Die Leute sollen auch nach Ablauf der Garantie (3 Jahre) ihren Wagen weiterhin in einer teuren Toyota-Werkstatt warten lassen. Ich habe einen Hybrid, den bringe ich ohnehin zum Toyota-Fachmann, aber ich glaube an sich nicht, dass jemand seinen Aygo für 10.000 Euro sonst 15 Jahre lang bei Toyota warten lässt;-)


    Mein grundsätzlicher Eindruck: Es gibt nix geschenkt, und der Umgang mit Garantien und Gewährleistungen hat natürlich auch damit zu tun, wie fit man selbst im Schrauben ist. Ich zum Beispiel mache bei meinem Mopped noch nicht einmal den Ölwechsel, ich schraube auch nicht selbst die Räder raus und rein, wenn mein Bock neue Socken braucht. Mir fehlt dazu der Platz zum Schrauben, das Talent und auch die Lust. Andere Leute wollen nicht nur an ihrer Maschine herumschrauben, die können das auch. Für die sind Garantien nicht so wichtig, glaube ich.

  • #35

    Mein Arbeitgeber handhabt das folgendermaßen, ist evtl. auch bei anderen so:

    Inspektionen müssen nicht zwangsläufig in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Man kann auch in freie Werkstätten gehen, sofern diese Meistergeführt sind und die Inspektion nach Werksvorgaben durchgeführt werden. Damit bekommt man auch einen Stempel in das Serviceheft und alles ist gut, ganz offiziell, ohne Garantieverlust.

    Man kann aber auch alles selber machen. Bei einem Schadensfall könnte es dann evtl. etwas schwieriger werden.

    Hier wurde ja schon das Beispiel mit der rechten Schaltereinheit genannt. Aus welchem Grund soll dir Honda die Garantie daran verweigern, obwohl du die Inspektionen selber gemacht hast? Es besteht kein direkter Zusammenhang. Die Schaltereinheit wird bei der Inspektion nicht geöffnet, gewartet, gereinigt oder sonst was, lediglich die Funktion wird geprüft.

    Bei rostenden Speichen ist das genauso, da wird bei der Inspektion außer der Speichenspannung nichts geprüft. Die Garantie bleibt auch hier bestehen.

    Eine allgemeine, pauschale Ablehnung der Garantie sollte es nicht geben und falls sich ein Händler doch mal quer stellen sollte, den nächsten HH fragen oder gleich mit einem Anwalt "drohen". Der Anwalt geht dann nicht gegen den Händler vor, sondern gegen Honda.

    Wenn es allerdings einen direkten Zusammenhang geben könnte, du machst z. B. den Ölwechsel selber, dein Motor hat später einen Pleuellagerschaden, wird es wohl kaum möglich sein hier noch auf Garantie zu pochen.

    Fazit:

    Eine generelle Ablehnung der Garantie bei selbst durchgeführten Inspektionen gibt es nicht. Das muss von Fall zu Fall entschieden werden.

  • #36

    Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

    Das Kleingedruckte ist lang und kann so oder so ausgelegt werden (Thema: durchgerostet ist durchgerostet und NICHT angerostet oder rostig)

    Franz!: Dein Arbeitgeber ist ein Autohersteller? Denn nur der gibt eine Garantie (die Gewährleistung muss aber der Verkäufer geben!).

    Auch das Argument 'an der Schaltereinheit wird bei der Inspektion nichts gemacht, nur geprüft' zählt da recht wenig.

    cu Jürgen


    Wenn der Lenker auf dem Asphalt kratzt war's zuviel mit der Schräglage! :wheelieat:

  • #37

    Da kann man mal sehen, wie kulant mein Arbeitgeber im Gegensatz zu Honda mit seinen Kunden umgeht.

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