Nur das die dauerleuchtenden Blinker kein Tagfahrlicht sind. Stellt euch mal vor, bei der SD08/SD09 würde das Tagfahrlicht (diese Angel-eyes im Scheinwerfer) beim blinken ausgehen. Die Autofahrer fahren vor Schreck in den Seitengraben
Beiträge von eijo
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Möchte den Eindruck bestätigen. Danke an Lele für den tollen Winkel.
Sieht echt gut aus und ich finde den Edelstahl-Look sogar klasse. Irgendwie urig rau.
Längere Schrauben habe ich, wie vorher geschrieben, verwendet und je eine Unterlegscheibe unter dem Winkel für den richtigen Anpressdruck an der richtigen Stelle und eine darüber, wegen der kleineren Köpfe meiner Schrauben. Hält so mit genügend Gewindegängen. Aufpassen, dass ihr auch nicht zu lange schrauben nehmt!
(noch nicht im Bild unten) Habe jetzt an die langen Kanten und oben über das Blech noch einen schwarzen Kantenschutz angebracht. Damit fügt es sich gut in das sonst schwarze Cockpit ein und es gibt auch nix zu meckern zwecks "scharfer Kanten", die es eigentlich nicht gibt. Aber beanstandet wird ja gern mal was Beliebiges.
Am Bügel habe ich einen SP Connect Schwingungsdämpfer (mit M5, denn ich wollte nicht im Dämpfer rumbohren und auf M6 erweitern) und daran den SP Connect "Universal Clamp".
Steht schon automatisch im perfekten Winkel für mich großen Kerl. Hatte erst Bedenken, das der Schwingungsdämpfer das Smartphone zu stark wackeln lässt. Dem ist aber nicht so.
Ich drehe die Klemmhalterung nicht immer aus dem Dämpfer über die SP-Connect Drehverbindung rein und raus, sondern nehme das Handy aus der Klemm-Halterung. So drehe ich nicht die ganze Zeit mit Drehmoment an der einen Schraube. Es bleibt bisher bombenfest. Gesichert ist das mit 2 Muttern auf der Rückseite.Ich navigiere jetzt mit OsmAnd per vorher erstellter GPX-Tracks.
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Es muss aus einem Grund ggü. anderer Beleuchtung als Merkmal auffällig sein: Der Polizei ist es nämlich aufgefallen.
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Trotzdem wäre es gut, wenn man das Dauerleuchten abstellen könnte.
Ist wiederum die Frage, ob man das dann dürfte.
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Trotzdem gibts Abstufungen. Nicht jede Unwissenheit, auch von Beamten, muss zu einem schlimmstmöglichen Ausgang für den Probanten führen. Kann aber...
Am Ende hoffe ich doch einfach darauf, dass dazugelernt wird, dann ist doch allen nachfolgenden Probanten auch geholfen. Eine ziemlich große Wirkung sogar, wenn man bedenkt, wie viele zugelassene Hondas es mit Dauerlicht gibt.
Ich selbst habe bis nach dem Kauf auch nix davon gewusst und erstmal Google befragt ob das so gehört. Irren ist menschlich und Beamte sind oftmals auch nur Menschen.
Vielleicht sollte ich auch noch erwähnen, dass ich scheinbar in einer allgemeinen Kontrolle für alle Arten Fahrzeuge war und keine spezielle Motorrad-Kontrolle - da wurden auch Autos angehalten. Ein DEKRA-Mitarbeiter war nicht mit dabei.
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Nochmal generell:
UNECE-Regelwerk macht StVZO quasi bedeutungslos in Bezug auf Beleuchtung - nach Aussage sieh hier:
https://www.autolichtblog.de/2016/09/27/wer-die-vorschriften-fuers-autolicht-macht/
Wenn die in die StVZO schaut, wird sie eine Umsetzung der UNECE 53.01 dort noch nicht finden - soweit ich weiß steht dort noch die alte Regelung ala "nur weiß nach vorn" drin. In 20 Jahren wird das dann vielleicht angepasst. Wenn man nur in die StVZO schaut, kann man schon auf die Idee kommen, es ist so nicht i.O. (soll jetzt hier keine Verteidigung von irgendwas sein...)
Mir ist der Gültigkeitsbereich bzw. Anwendungsbereich der StVZO gegenüber diesen "außer Kraft setzenden" UNECE-Regularien noch nicht ganz klar. Es ist doch nichts anderes, als dass Passagen nationalen Rechts, mit einer ECE-Verordnung außer Kraft gesetzt werden bzw. erweitert werden - z.B. gelb geht auch statt weiß. So kenne ich es auch von anderen Gesetzen aus anderen Bereichen. Teile der StVZO gelten für diese Fahrzeuge dann eigentlich nicht mehr in der bestehenden engen Formulierung bzw. die Regeln sind damit aufgeweicht - wie die dauerleuchtenden Blinker z.B.
Ich habe aber auch mal etwas von einer weiterführenden nationalen Typprüfung gelesen - weiß aber nicht ob das hier Anwendung findet (und es kann mir auch egal sein). Wenn das bei der AT der Fall wäre, wäre das doch nicht im Einklang mit der StVZO möglich, wenn diese widerspricht. Da soll einer durchsehen ...
Hier steht nur: https://www.kba.de/DE/Themen/T…igungserteilung_node.html
"Die Mindeststandards leiten sich aus Rechtsakten der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und nationalen Verordnungen wie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) ab."
Da steht leider nicht "UNECE überstimmt StVZO bei Widersprüchen". Das wäre doch mal was.
Hier steht es dagegen schon im Falle von Autos:
https://www.autolichtblog.de/2016/09/27/wer-die-vorschriften-fuers-autolicht-macht/
StVZO im Prinzip bedeutungslos - UNECE macht die Regeln. Scheinbar steht das sogar in der STVZO laut diesem Artikel. Weiterhin lernte ich daraus das ECE nix mit EU zu tun hat.
Allerdings gibts dann die Einschränkungen das kein Cherry-Picking erlaubt ist. Entweder ist es ein völlig nach EU-Richtlinien genehmigtes Fahrzeug oder völlig nach StVZO. Aber nicht die Lampe so und die andere so. Zumindest ist das mein Kenntnisstand.
Es gibt auch irgendwo eine Aufarbeitung der Unterschiede zwischen StVZO und UNECE Formulierungen aus der Zeit um 2013, was natürlich nichts an der Gültigkeit der Dinge ändert.
Der Punkt ist doch auch, dass es kaum/keine nationale Fahrzeug Typengenehmigungen/Zulassung nach StVZO mehr gibt - Einzelbauten mal abgesehen. Meine CBR von Anfang 98 hat noch keine EU-Typengenehmigung, meine Hornet von 2002 jedoch schon. Die ATs erst Recht. Aber da das scheinbar nix mit EU und nicht EU zu tun hat, sondern mit UNECE vs. StVZO hakelt es gleich ganz aus.
Soweit ich weiß, ist ab 2005 von allen Herstellern durchgängig (fast) alles nach EU-Typengenehmigungen zugelassen. Ich meine die ATs ab 2016 sind alle e4*irgendwas, was eine niederländische Typengenehmigung sein sollte, die dann genauso für den Rest der EU gilt. Es gibt also schlichtweg keine "deutsche" homologierte Africa Twin, also auch keine Berücksichtigung einer StVZO bei der Homologation.
Deshalb bekommt man logischerweise auch eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung beim Kauf, die für die Ausstellung der Papiere bei der Zulassungsstelle notwendig ist. Heißt doch, die Serienbeleuchtung ist in der gesamten EU gleich oder? Lediglich Ausstattungsvarianten unterscheiden sich nach Ländern bei dem Motorrad. Alles was einer Zulassung bedarf, sollte aber identisch sein.
Korrigiert mich hier bitte, wenn das Unsinn ist.
Der Text ist immer wieder nützlich und ist identisch zu dem was Honda Deutschland als Service Information im Jahr 2013 an die HH verteilt hat. Es beschreibt schön und verständlich, was in UNECE 53.01 steht und fasst es zusammen. In der Service Information ist auch ein kleines Bildchen zur Veranschaulichung beigefügt. Auf Seite 2 ist sogar beschrieben, dass es zu Vorfällen von "Unglauben" bei den Kunden (aus Sicht der Werkstätten, für die das verfasst wurde) kommen kann und man auf UNECE 53.01 verweisen soll. Denn am Ende kann Honda oder motorradonline viel schreiben, aber wenn unser europäischer Gesetzgeber ein offizielles Dokument veröffentlicht, dann ist das immerhin indiskutabel.
Ich hab es als PDF jetzt immer bei mir im Handy. Hätte ich das mal vor der Kontrolle gehabt. Gegen den Plausch ist nichts einzuwenden und ich konnte es gleich für eine Pause nutzen und mal absteigen.
Zuhause weiß man dann mehr und würde das Gespräch gern nochmal führen.
Am Ende bin ich nur ein kleiner Nichtswisser mit einer AT mit toller Beleuchtung hier. Also nehmt mein Geschreibsel nicht als Rechtsberatung auf
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Bei 4500 km gesamt habe ich jetzt weitere 0,25l nachgefüllt.
Macht 3500 km und 0,5l nachgefüllt =~ 150 ml/1000 km. Find ich i.O.
Ich nehme Motul 5100 10w-30, habe aber beim Wechsel vom HH 10w-40 drin.
Bisher läuft alles (zum Glück nicht aus )
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Ich grabe hier nochmal aus.
Hatte eine Kontrolle mit meiner SD09. Die dauerleuchtenden Blinker (ich habe alles Serie) wurden beanstandet, aber bisher nur mündlich. Man wollte sich im Nachgang informieren und mich dann nochmal kontaktieren. Durfte weiterfahren.
Eine Kenntnis zur Serienmäßigkeit bzw. rechtmäßigkeit der Beleuchtungsanlage gab es bei allen 4 Kollegen scheinbar nicht. Auch eine UNECE 53.01 (aus 2011 bzw. letzte Version 2013) kannte man nicht. Ich bis zu der Kontrolle und meiner Recherche danach auch nicht, sonst hätte ich natürlich was in der Hand gehabt. So hatte ich nur meinen Fahrzeugschein und die jahrealte Diskussion aus Foren dazu im Kopf.
Der scheinbar jüngste Beamte hat aber schnell mal gegoogelt (ich lobe mir die Jugend) und kam zum Ergebnis, das das wohl so i.O. ist und hatte einen Bericht von ebenfalls unwissenden Beamten gefunden.
Habe das Motorrad erst 3 Monate, hab mich darüber bei Kauf auch gewundert, dann aber nach kurzem googlen wusste ich, das das bei Honda normal ist und es muss so ja auch zugelassen/homologiert worden sein - ich finds technisch auch super. Das ich den Gesetzestext der EU nicht dabei habe, ist ja irgendwo klar.
Wie gesagt, man will sich schlau machen und mich nochmal kontaktieren. Man kann nicht alles wissen, und wenn wir am Ende alle schlauer sind, ist es auch gut. Ich bin gespannt, ob ich nochmal was höre.
Mein HH hat mich quasi nur ausgelacht, als ich ihm das gestern erzählt habe (war wegen was anderem kurz dort).
Jetzt habe ich alles zusammen. Das UNECE-Schreiben, die verständliche Zusammenfassung davon, was der Unterschied ist, das Service-Schreiben an die Werkstätten aus 2013, die das beschreibt usw. usf.
Was mich wundert: Es ist 2023
PS: Sonst wars sehr nett und man hat sich auch für das Display interessiert, ob man da ein Navi abbilden kann usw. (ich fahre mit Handy als Navi)
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CTA3 ist drauf. Den AX41T bin ich los.
Hatte gute Fahreigenschaften, war aber nach 3000 km vorn bereits fragwürdig. Bei 4500 km war der Wechsel, da waren die Stollen an einigen Stellen bereits ungleichmäßig vollständig aufgebraucht und ein Profil war an diesen Stellen nicht mal mehr erkennbar. Hinten war noch ok, aber flog auch mit weg, da die Reichweite da auch sehr begrenzt war.
Aber bis zum Wechsel keine Verschlechterung der Fahreigenschaften. Reklamiert hab ich es nicht, aber mit dem HH mal darüber gesprochen. War ihm bekannt und es gab da bereits auch mehrere Kunden, die das beanstandet haben - auch ein Bridgestone-Vertreter war wohl mal da und es wurde Besserung mit neuer Serie gelobt, aber wenn das Vertrauen der Kunden in eine Marke mal verloren ist und der Markt gute Alternativen bietet, verliert man den Absatz für immer. Sehe ich auch so.
Meine CBR und Hornet hatten früher auch Bridgestone aber seit vielen Jahren bereits Michelin Road (3 und jetzt 5). Die sind super. Mal schauen wieviel die Contis mitmachen. Habe gescherzt, dann komme ich dann wenigstens nicht nach 2 Monaten für neue Reifen, sondern erst nach 4.
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Ich habe mir dafür und für langsame Fahrten durch Orte mit 30 einen Benutzermodi konfiguriert mit P auf geringste "Leistung".
-> alle 4 P Balken auf blau. Leistung ist nicht ganz korrekt, denn auch dort kann man die volle Leistung haben. bei voller Gasstellung. So ist das Gas aber am unempfindlichsten in den ersten Bereichen und es ruckt nicht mehr sofort nach vorn, so wie im Tourmodus z.B. Es geht dann sanft vorwärts.
Aber du hast recht. Wenn man die Kupplung gewohnt ist, muss man sich hier auf die Hinterradbremse umstellen. Braucht etwas, aber dann geht das genauso. Das mit der P-Einstellung hilft dabei nochmal.