Wie ist die Kettenspannung?
Wie sieht der Laufgummi zwischen Kette und Schwinge aus?
irgendwelche Spuren am Kettenschutz?
Kette noch richtig in Flucht?
Wie ist die Kettenspannung?
Wie sieht der Laufgummi zwischen Kette und Schwinge aus?
irgendwelche Spuren am Kettenschutz?
Kette noch richtig in Flucht?
Vielleicht kommt noch ein Patch mit einem Fix, wenn das neue Display einen neuen Softwarestand hat. Natürlich schade, dass das erst nach Release gemacht wird.
Alles anzeigenDiese Diskussion zeigt uns, daß die Positionslichter in den Blinkern falsch sind und meistens für Verwirrung sorgen.
Beim Crosstourer ist die Sache besser gelöst, da die Positionslichter weiß neben dem Scheinwerfer sind. Dadurch
wurde kein Verkehrsteilnehmer irritiert.
Aber Honda verbessert ja bekanntlich nicht selten falsch 🤔.
Nicht jede Diskussion von auseinandergehenden Meinungen beweist die "Falschheit" einer Einrichtung. Es gibt eigentlich keine technische Neuerung im Straßenverkehr, die nicht kontrovers diskutiert wurde und teilweise noch wird.
- Tagfahrlicht
- Kurvenlicht per Nebelscheinwerfern
- LED-Scheinwerfer
- Xenon-Scheinwerfer
usw....
Der Meinungsaustausch dazu hat auch bei den entwickelnden Firmen stattgefunden und auch eine Erörterung des für-und-widers.
Das eine Meinung aber gleich zu einer Verwirrung in der Anwendung führt, finde ich etwas weit hergeholt. Und das "meißtens" ist dann sehr übertrieben.
Du musst unterscheiden, dass wir hier über die regulatorischen Dinge gesprochen (wie in meinem Fall mit der Polizei, für den ich den Thread ausgegraben habe) und nicht, ob eine olle Oma nicht kapiert, in welche Richtung die AT denn abbiegen will. Das ist, egal wie viele Nebel- und Tagfahrlichter leuchten immer noch eindeutig und seit Jahrzehnten gleich durch ein Blinken gekennzeichnet:
Ein Blinker hat eine orange/gelbe Farbe und muss in einem festgeschriebenen Frequenzbereich blinken. Gelbe/orange Positionslichter hingegen sind keine Fahrtrichtungsanzeiger und gibt es auch schon ewig im Straßenverkehr (Sondermaschinen, LKW und sonstige größere Fahrzeuge z.B.). Um die Auffälligkeit zu erzeugen wurde vor vielen vielen Jahrzehnten die Entscheidung für ein blinkendes Licht zur Fahrtrichtungsanzeige statt einer zusätzlichen weiteren Farbe gewählt.
Bei gelben Positionslichtern die Blinker wegzuignorieren oder sich davon verwirren zu lassen spricht eher für Untauglichkeit des anderen Fahrzeugführers, als für eine Meinung. Ein Bremslicht kannst du doch auch vom Rücklicht unterscheiden, obwohl es die gleiche Farbe hat... Selbst, wenn ich die Meinung vertrete, dass die Farbe lila sein sollte, darf ich mich davon nicht "verwirren" lassen.
Und solang der Mensch im Spiel ist, lassen sich, egal mit welchem Christbaumschmuck, Unfälle, Fehlinterpretationen, Irrtümer nicht gänzlich verhindern. Wenn wir alle unser Licht ausschalten und gar nicht mehr blinken, ist dann alles in Butter, weil niemand mehr verwirrt ist? Es wird keinen Meinungs-Konsens aller Verkehrsteilnehmer geben, und der ist auch gar nicht notwendig, denn es gibt dafür Regeln und Gesetze, an die sich auch die Polizei, sowie die olle Oma halten sollte. Nur tun sie das leider nicht immer oder kennen die Regeln nicht alle.
Nur das die dauerleuchtenden Blinker kein Tagfahrlicht sind. Stellt euch mal vor, bei der SD08/SD09 würde das Tagfahrlicht (diese Angel-eyes im Scheinwerfer) beim blinken ausgehen. Die Autofahrer fahren vor Schreck in den Seitengraben
Möchte den Eindruck bestätigen. Danke an Lele für den tollen Winkel.
Sieht echt gut aus und ich finde den Edelstahl-Look sogar klasse. Irgendwie urig rau.
Längere Schrauben habe ich, wie vorher geschrieben, verwendet und je eine Unterlegscheibe unter dem Winkel für den richtigen Anpressdruck an der richtigen Stelle und eine darüber, wegen der kleineren Köpfe meiner Schrauben. Hält so mit genügend Gewindegängen. Aufpassen, dass ihr auch nicht zu lange schrauben nehmt!
(noch nicht im Bild unten) Habe jetzt an die langen Kanten und oben über das Blech noch einen schwarzen Kantenschutz angebracht. Damit fügt es sich gut in das sonst schwarze Cockpit ein und es gibt auch nix zu meckern zwecks "scharfer Kanten", die es eigentlich nicht gibt. Aber beanstandet wird ja gern mal was Beliebiges.
Am Bügel habe ich einen SP Connect Schwingungsdämpfer (mit M5, denn ich wollte nicht im Dämpfer rumbohren und auf M6 erweitern) und daran den SP Connect "Universal Clamp".
Steht schon automatisch im perfekten Winkel für mich großen Kerl. Hatte erst Bedenken, das der Schwingungsdämpfer das Smartphone zu stark wackeln lässt. Dem ist aber nicht so.
Ich drehe die Klemmhalterung nicht immer aus dem Dämpfer über die SP-Connect Drehverbindung rein und raus, sondern nehme das Handy aus der Klemm-Halterung. So drehe ich nicht die ganze Zeit mit Drehmoment an der einen Schraube. Es bleibt bisher bombenfest. Gesichert ist das mit 2 Muttern auf der Rückseite.
Ich navigiere jetzt mit OsmAnd per vorher erstellter GPX-Tracks.
Es muss aus einem Grund ggü. anderer Beleuchtung als Merkmal auffällig sein: Der Polizei ist es nämlich aufgefallen.
Alles anzeigenTrotzdem wäre es gut, wenn man das Dauerleuchten abstellen könnte.
Ist wiederum die Frage, ob man das dann dürfte.
Trotzdem gibts Abstufungen. Nicht jede Unwissenheit, auch von Beamten, muss zu einem schlimmstmöglichen Ausgang für den Probanten führen. Kann aber...
Am Ende hoffe ich doch einfach darauf, dass dazugelernt wird, dann ist doch allen nachfolgenden Probanten auch geholfen. Eine ziemlich große Wirkung sogar, wenn man bedenkt, wie viele zugelassene Hondas es mit Dauerlicht gibt.
Ich selbst habe bis nach dem Kauf auch nix davon gewusst und erstmal Google befragt ob das so gehört. Irren ist menschlich und Beamte sind oftmals auch nur Menschen.
Vielleicht sollte ich auch noch erwähnen, dass ich scheinbar in einer allgemeinen Kontrolle für alle Arten Fahrzeuge war und keine spezielle Motorrad-Kontrolle - da wurden auch Autos angehalten. Ein DEKRA-Mitarbeiter war nicht mit dabei.
Nochmal generell:
UNECE-Regelwerk macht StVZO quasi bedeutungslos in Bezug auf Beleuchtung - nach Aussage sieh hier:
https://www.autolichtblog.de/2016/09/27/wer-die-vorschriften-fuers-autolicht-macht/
Wenn die in die StVZO schaut, wird sie eine Umsetzung der UNECE 53.01 dort noch nicht finden - soweit ich weiß steht dort noch die alte Regelung ala "nur weiß nach vorn" drin. In 20 Jahren wird das dann vielleicht angepasst.
Wenn man nur in die StVZO schaut, kann man schon auf die Idee kommen, es ist so nicht i.O. (soll jetzt hier keine Verteidigung von irgendwas sein...)
Mir ist der Gültigkeitsbereich bzw. Anwendungsbereich der StVZO gegenüber diesen "außer Kraft setzenden" UNECE-Regularien noch nicht ganz klar. Es ist doch nichts anderes, als dass Passagen nationalen Rechts, mit einer ECE-Verordnung außer Kraft gesetzt werden bzw. erweitert werden - z.B. gelb geht auch statt weiß. So kenne ich es auch von anderen Gesetzen aus anderen Bereichen. Teile der StVZO gelten für diese Fahrzeuge dann eigentlich nicht mehr in der bestehenden engen Formulierung bzw. die Regeln sind damit aufgeweicht - wie die dauerleuchtenden Blinker z.B.
Ich habe aber auch mal etwas von einer weiterführenden nationalen Typprüfung gelesen - weiß aber nicht ob das hier Anwendung findet (und es kann mir auch egal sein). Wenn das bei der AT der Fall wäre, wäre das doch nicht im Einklang mit der StVZO möglich, wenn diese widerspricht. Da soll einer durchsehen ...
Hier steht nur: https://www.kba.de/DE/Themen/T…igungserteilung_node.html
"Die Mindeststandards leiten sich aus Rechtsakten der Europäischen Union, der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) und nationalen Verordnungen wie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) ab."
Da steht leider nicht "UNECE überstimmt StVZO bei Widersprüchen". Das wäre doch mal was.
Hier steht es dagegen schon im Falle von Autos:
https://www.autolichtblog.de/2016/09/27/wer-die-vorschriften-fuers-autolicht-macht/
StVZO im Prinzip bedeutungslos - UNECE macht die Regeln. Scheinbar steht das sogar in der STVZO laut diesem Artikel. Weiterhin lernte ich daraus das ECE nix mit EU zu tun hat.
Allerdings gibts dann die Einschränkungen das kein Cherry-Picking erlaubt ist. Entweder ist es ein völlig nach EU-Richtlinien genehmigtes Fahrzeug oder völlig nach StVZO. Aber nicht die Lampe so und die andere so. Zumindest ist das mein Kenntnisstand.
Es gibt auch irgendwo eine Aufarbeitung der Unterschiede zwischen StVZO und UNECE Formulierungen aus der Zeit um 2013, was natürlich nichts an der Gültigkeit der Dinge ändert.
Der Punkt ist doch auch, dass es kaum/keine nationale Fahrzeug Typengenehmigungen/Zulassung nach StVZO mehr gibt - Einzelbauten mal abgesehen. Meine CBR von Anfang 98 hat noch keine EU-Typengenehmigung, meine Hornet von 2002 jedoch schon. Die ATs erst Recht. Aber da das scheinbar nix mit EU und nicht EU zu tun hat, sondern mit UNECE vs. StVZO hakelt es gleich ganz aus.
Soweit ich weiß, ist ab 2005 von allen Herstellern durchgängig (fast) alles nach EU-Typengenehmigungen zugelassen. Ich meine die ATs ab 2016 sind alle e4*irgendwas, was eine niederländische Typengenehmigung sein sollte, die dann genauso für den Rest der EU gilt. Es gibt also schlichtweg keine "deutsche" homologierte Africa Twin, also auch keine Berücksichtigung einer StVZO bei der Homologation.
Deshalb bekommt man logischerweise auch eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung beim Kauf, die für die Ausstellung der Papiere bei der Zulassungsstelle notwendig ist. Heißt doch, die Serienbeleuchtung ist in der gesamten EU gleich oder? Lediglich Ausstattungsvarianten unterscheiden sich nach Ländern bei dem Motorrad. Alles was einer Zulassung bedarf, sollte aber identisch sein.
Korrigiert mich hier bitte, wenn das Unsinn ist.
Der Text ist immer wieder nützlich und ist identisch zu dem was Honda Deutschland als Service Information im Jahr 2013 an die HH verteilt hat. Es beschreibt schön und verständlich, was in UNECE 53.01 steht und fasst es zusammen. In der Service Information ist auch ein kleines Bildchen zur Veranschaulichung beigefügt. Auf Seite 2 ist sogar beschrieben, dass es zu Vorfällen von "Unglauben" bei den Kunden (aus Sicht der Werkstätten, für die das verfasst wurde) kommen kann und man auf UNECE 53.01 verweisen soll. Denn am Ende kann Honda oder motorradonline viel schreiben, aber wenn unser europäischer Gesetzgeber ein offizielles Dokument veröffentlicht, dann ist das immerhin indiskutabel.
Ich hab es als PDF jetzt immer bei mir im Handy. Hätte ich das mal vor der Kontrolle gehabt. Gegen den Plausch ist nichts einzuwenden und ich konnte es gleich für eine Pause nutzen und mal absteigen.
Zuhause weiß man dann mehr und würde das Gespräch gern nochmal führen.
Am Ende bin ich nur ein kleiner Nichtswisser mit einer AT mit toller Beleuchtung hier. Also nehmt mein Geschreibsel nicht als Rechtsberatung auf
Bei 4500 km gesamt habe ich jetzt weitere 0,25l nachgefüllt.
Macht 3500 km und 0,5l nachgefüllt =~ 150 ml/1000 km. Find ich i.O.
Ich nehme Motul 5100 10w-30, habe aber beim Wechsel vom HH 10w-40 drin.
Bisher läuft alles (zum Glück nicht aus )